Von der Erhöhung des Mindestlohns sollen mehr als sechs Millionen Menschen profitieren.

Von der Erhöhung des Mindestlohns sollen mehr als sechs Millionen Menschen profitieren. (Foto: © bartusp/123RF.com)

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Bundeskabinett beschließt neuen Mindestlohn

Handwerkspolitik

Die Bundesregierung hat die Einführung eines Mindestlohns von zwölf Euro pro Stunde ab Oktober verabschiedet. Bereits im Juli steigt die Lohnuntergrenze auf 10,45 Euro.

Ab Oktober gilt ein neuer Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde. Die Bundesregierung hat den Entwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dafür jetzt beschlossen. Aktuell gilt noch die Lohnuntergrenze von 9,82 Euro. Schon im Juli steigt sie zunächst auf 10,45 Euro. Gleichzeitig sieht das Bundeskabinett vor, die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte von 450 Euro pro Monat auf 520 Euro zu erhöhen.

Von der Erhöhung sollen mehr als sechs Millionen Menschen profitieren, vor allem in Ostdeutschland und Frauen. "Die Anhebung kommt insbesondere den Leuten zu Gute, die in der Pandemie dieses Land am Laufen gehalten haben", erklärt Heil. Ein Mindestlohn von zwölf Euro sei auch aus ökonomischer Sicht von Vorteil. "Damit stärken wir die Kaufkraft und geben einen wichtigen Impuls für die wirtschaftliche Erholung."

Minijob-Grenze erhöht

Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, wird mit dem Gesetzentwurf die Minijob-Grenze auf 520 Euro erhöht. In Zukunft soll sie dann gleitend angepasst werden. Die Bundesregierung will dabei verhindern, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden.

Damit sich Mehrarbeit für die Beschäftigten lohnt, wird die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midijob) von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Das soll sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher entlasten.

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"Zutiefst schädliche Zäsur"

Thomas Dietrich Foto: © BIV des Gebäudereiniger-HandwerksThomas Dietrich Foto: © BIV des Gebäudereiniger-Handwerks

Das Gebäudereinigerhandwerk sieht in dem Beschluss eine "zutiefst schädliche Zäsur für die Tarifautonomie in Deutschland". Das Gebäudereiniger-Handwerk habe sich in der Debatte um gesetzliche Lohnuntergrenzen ordnungspolitisch von Beginn an für einen bundeseinheitlichen Mindestlohn ausgesprochen, sagt Thomas Dietrich, Bundesinnungsmeister des Gebäudereiniger-Handwerks.

"Allerdings unter der Prämisse klarer Spielregeln und eines eindeutigen Mandats einer unabhängigen Kommission. Der Kabinettsbeschluss weicht von diesen Spielregeln bedauerlicherweise ab, die sich die Politik mit Union und SPD in der Bundesregierung 2014 selbst gegeben hat", so Dietrich.

Tarifliches Mindestlohnsystem überdenken

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks befürchtet, dass nun die Gefahr bestehe, dass wir in puncto Mindestlohn jetzt alle vier Jahre vor der Bundestagswahl einen Überbietungswettbewerb geben könnte. Derzeit lägen die Einstiegslöhne im Gebäudereiniger-Handwerk deutlich über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 9,82 Euro.

Für 2023 hatten die IG BAU und der Bundesinnungsverband bereits einen allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn von zwölf Euro beschlossen. Wegen des politischen Eingriffs der Ampelregierung müsse das bewährte tarifliche Mindestlohnsystem im Gebäudereinigerhandwerk nun überdacht werden.

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Text: / handwerksblatt.de

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