Diesel-Skandal: Bosch-Akten bleiben geheim
Der Autozulieferer Bosch muss seine internen Unterlagen zum Diesel-Skandal bei VW nicht herausgeben. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Reizthema Diesel
Bosch ist in den VW-Skandal verwickelt, weil er die Software lieferte, mit deren Hilfe der Autohersteller die Abgasreinigung bei Dieselfahrzeugen manipuliert hatte. Dem Zulieferer steht aber ein Zeugnisverweigerungsrecht zu, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Die internen Akten muss das Unternehmen daher nicht rausrücken. Damit hoben die Richter eine anderslautende Entscheidung des Stuttgarter Landgerichts vom Sommer 2018 (Az. 22 O 205/16, 22 O 348/16) auf.
Hintergrund ist eine von vielen Anlegerklagen gegen die Volkswagen-Dachgesellschaft Porsche SE. Der E-Mail-Verkehr zwischen Beschäftigten des Zulieferers und Volkswagen-Mitarbeitern sowie ein Brief der Bosch-Rechtsabteilung an VW sollte in diesem Verfahren vorgelegt werden.
Bosch muss vielleicht haften
Bosch argumentierte, bei Veröffentlichung der Unterlagen drohe die Gefahr, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden oder Schäden zu erleiden. Deshalb bestehe ein Verweigerungsrecht. Das OLG teilte diese Auffassung.
Außerdem ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Mitarbeiter von Bosch wegen Beihilfe zum Abgasbetrug bei mehreren Autobauern. Zusätzlich läuft seit Februar ein Ermittlungsverfahren gegen das Unternehmen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschlüsse vom 1. März 2019, Az. 1 W 41/18 und 1 W 42/18 (Die Entscheidung des OLG ist bindend, die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.)
Wie der Bundesgerichtshof Diesel-Käufern Hoffnung gibt, lesen Sie hier.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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