Firmenfahrzeuge seien fast immer dieselbetrieben, ein Fahrverbot würde das Handwerk daher hart treffen, so Andreas Ehlert, Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf.

Firmenfahrzeuge seien fast immer dieselbetrieben, ein Fahrverbot würde das Handwerk daher hart treffen, so Andreas Ehlert, Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf. (Foto: © Sergiy Serdyuk/123RF.com)

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"Fahrverbot für Diesel in der Stadt ist undenkbar"

Ein Düsseldorfer Gericht hat entschieden, dass die Bezirksregierung den Luftreinhalteplan ändern muss, und empfohlen, Fahrverbote für Diesel zu prüfen.

Die Bezirksregierung Düsseldorf muss den seit Anfang 2013 geltenden Luftreinhalteplan Düsseldorf so ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid in Düsseldorf enthält. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschieden. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Bereits seit 2010 gelte für Stickstoffdioxid der über ein Jahr gemittelte Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Dieser Wert werde in Düsseldorf insbesondere an dem Messpunkt Corneliusstraße seit Jahren überschritten, so der Vorsitzende Richter in seiner mündlichen Urteilsbegründung.

Trotz vieler Maßnahmen in den Luftreinhalteplänen 2008 und 2013 habe der Stickstoffoxidwert 2015 immer noch bei 59 Mikrogramm pro Kubikmeter gelegen. Die staatliche Pflicht zum Schutz der Gesundheit fordere jedoch eine schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwertes. Dem werde der aktuelle Luftreinhalteplan angesichts des großen Verursachungsanteils von Dieselfahrzeugen nicht mehr gerecht: Er müsse daher binnen eines Jahres fortgeschrieben werden. In diesem Rahmen müssten insbesondere auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ernstlich geprüft und abgewogen werden. Der Einführung der "Blauen Plakette" auf Bundesebene bedürfe es hierfür nicht zwingend. Vielmehr enthalte das geltende Immissionsschutz- und Straßenverkehrsrecht bereits heute schon entsprechende Grundlagen.

"Technische Umrüstung nicht möglich"

"Ein komplettes Fahrverbot für Diesel in der Stadt oder in großen Teilen der Stadt ist undenkbar. Denn das würde schlicht bedeuten, dass keine Handwerker mehr in die City einfahren und die Nachversorgung der Geschäfte und Baustellen sichern können", erklärt Andreas Ehlert. Der Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf betont, dass Firmenfahrzeuge fast immer dieselbetrieben seien, da dieser Motorentyp viel robuster und besser für den Lasttransport geeignet sei – entsprechend sehe auch das Angebot der Fahrzeughersteller aus.

"Eine technische Umrüstung auf Euro VI ist zudem in den meisten Fällen nicht möglich. Auch Baufahrzeuge wie Kranwagen oder Abschlepper, die für fünf- oder sechsstellige Beträge angeschafft worden sind, sind langlebig und kurzfristig nicht zu ersetzen. Was unsere Betriebe brauchen ist Planungs- und Investitionssicherheit!", fordert Ehlert. Vor einer Neuregelung müsse die Bezirksregierung deshalb unbedingt mit der Wirtschaft über eine tragfähige Lösungsmöglichkeit sprechen.

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Größere Umwege und Mehrkosten

"Unsere Unternehmen benutzen zur Dienstleistungserbringung zu über 90 Prozent dieselbetriebene leichte Nutzfahrzeuge", sagt auch der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln, Dr. Ortwin Weltrich. Unternehmen mit Sitz in den Umweltzonen in Köln und Bonn, die auf ihre Fahrzeuge angewiesen seien, könnten den Betrieb dann einstellen. Betriebe mit Betriebssitz außerhalb der Umweltzonen müssten dann teils größere Umwege in Kauf nehmen und die Mehrkosten könnten sie nicht an den Kunden weitergeben. "Zudem wird der Verkehr im direkten Umfeld der beiden Großstädte Köln und Bonn noch zunehmen. Bei der Zahl an Baustellen wäre dort mit einem noch größeren Stauaufkommen zu rechnen."

Handwerksunternehmen hätten aufgrund der Umweltzonen in den letzten Jahren in größerem Umfang in neue Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette und in Partikelfiltersysteme investiert. Bis Ende 2015 seien nur leichte dieselbetriebene Nutzfahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro V am Markt erhältlich gewesen. Im Januar 2016 habe der Bestand an zugelassenen "Leichten Nutzfahrzeugen" bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit Euro VI Dieselmotoren laut Kraftfahrtbundesamt bundesweit gerade einmal bei 1,3 Prozent gelegen. "Wir haben in Anbetracht des Mangels an NOx-armen Dieselfahrzeugen schon frühzeitig die Einführung der Umweltzonen mit Fahrverboten kritisiert. Die EU und die Bundesregierung haben es versäumt, den Automobilherstellern frühzeitig wirksame Emissionsgrenzen beziehungsweise Prüfverfahren vorzugeben", so Weltrich.

Akzeptable Lösung gefordert

Handwerksunternehmen würden mit der Installation neuer Heizungstechnik und von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien maßgeblich zum Umwelt- und zum Klimaschutz beitragen. Es könne nicht sein, dass nun diese Unternehmen wegen der Versäumnisse der EU, der Bundesregierung und der Automobilhersteller in Existenznot geraten, betont die Handwerkskammer. "Wir erwarten von der Bundesregierung, aber auch von der für die Luftreinhaltung in Nordrhein-Westfalen zuständigen Landesregierung eine für das Handwerk akzeptable Lösung. Wir wirken dabei wie in der Vergangenheit gerne mit."

Text: / handwerksblatt.de

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