15.000 Dieselfahrer klagen gleichzeitig gegen VW
Für mehr als 15.000 Käufer manipulierter Dieselautos hat der Rechtsdienstleister Myright am 6. November 2017 Schadenersatzklage gegen Volkswagen eingereicht.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Reizthema Diesel
Zuständig für Klagen gegen den Autohersteller VW ist das Landgericht Braunschweig. Am 6. November gingen dort über 15.000 Klagen über die Internetplattform myright.de wegen Dieselgate-Autos ein. Nach deren Angaben beläuft sich die Schadensumme für die 15.374 Geschädigten auf mehr als 350 Millionen Euro. Die Strategie, einzelne Ansprüche privater Kunden zu bündeln, um ihnen so in der Summe mehr Schlagkraft zu verleihen, orientiert sich an den Musterverfahren im Kapitalmarktrecht. Echte Sammelklagen gibt es in Deutschland jedoch nicht. Verbraucherschützer fordern daher immer wieder die Einführung von Musterfeststellungsklagen.
Schadenersatzklage über Myright.de
Die Internetseite Myright.de bietet Besitzern von sogenannten Schummeldieseln eine bequeme Möglichkeit, ihre Schadenersatzansprüche gegen VW durchzusetzen. Vorteil: Wenn es nicht klappt, zahlen die Kunden gar nichts. Bei Erfolg gehen allerdings 35 Prozent des Schadenersatzes an Myright. Schadenersatz ist entweder die Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Wagens oder ein finanzieller Ausgleich für den skandalbedingten Minderwert des Autos.
Betroffene können natürlich auch selbst einen Rechtsanwalt einschalten. Das macht etwas mehr Mühe, war aber schon in zahlreichen Fällen erfolgreich. Viele Klagen gegen VW haben die Gerichte allerdings auch abgewiesen. Für Autobesitzer mit Verkehrsrechtsschutz lohnt sich eine "Sammelklage" nicht, denn ihr Versicherer trägt die Kosten.
Auch die Rechtsanwaltskanzleien Baum Reiter & Kollegen und Gansel Rechtsanwälte bieten in Zusammenarbeit mit Prozessfinanzierern Autobesitzern unter vw-verhandlung.de die Durchsetzung ihrer Forderungen an.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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