Umbau oder Anbau? Änderungen am Grundbesitz dem Finanzamt melden
Ein Anbau, eine neue Garage oder ein größerer Umbau? Solche Änderungen am Grundbesitz müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden. Das wirkt sich unter Umständen auf die Grundsteuer aus. Es gibt Fristen, die eingehalten werden müssen.
Das Dachgeschoss wurde ausgebaut, ein Anbau abgerissen oder es gab eine neue Garage: Umfassende Änderungen am Grundstück, die sich auf die Grundsteuerwerte auswirken können, müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden. Daran erinnert das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz.
Hier ist eine Änderungsanzeige erforderlich
✔ erstmalige Bebauung,
✔ Anbau,
✔ Umbau,
✔ Kernsanierung,
✔ Abriss,
✔ Erweiterung der Wohn- oder Nutzfläche (Ausbau des Dachgeschosses, Wintergarten etc.),
✔ Umwandlung von Geschäftsräumen in Wohnräume oder umgekehrt,
✔ Änderung der Nutzungsart (Ackerland wird zu Bauland etc.).
Aber:
Änderungen der Eigentumsverhältnisse (etwa durch Verkauf) fallen nicht hierunter. "Das jeweilige Finanzamt erhält über Änderungen in den Eigentumsverhältnissen grundsätzlich Kenntnis von den Grundbuchämtern", so das Landesamt für Steuern.
Es gibt Fristen für die Änderungsanzeige
Fristen für die Abgabe der Änderungsanzeige Änderungen, die in 2022 oder 2023 eingetreten sind, sollten bis zum 31. Dezember 2024 gegenüber dem Finanzamt gemeldet werden. Alle Änderungen im Jahr 2024 mussten bis 31. März gemeldet werden.
Auch bei steuerbefreiten Grundstücken, denkmalgeschützten Gebäuden und öffentlich gefördertem Wohnraum musste jede Änderung in der Nutzung oder in den Eigentumsverhältnissen, die in einem Kalenderjahr bis einschließlich 2024 eingetreten ist, innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden.
Bei Änderungen, die ab 2025 eingetreten sind oder die noch eintreten, endet die Frist für sämtliche Änderungen am 31. März des jeweiligen Folgejahres. Beispiel: Erfolgt der Anbau eines Wintergartens im August 2025 muss die Anzeige der Änderung beim Finanzamt bis 31. März 2026 erfolgen. Auch wenn zusätzlich im Oktober noch der Dachausbau erfolgt. Man gibt keine einzelnen Meldungen ab, sondern zeigt die Änderungen jeweils für ein Jahr zusammengefasst an.
Wie wird die Änderung übermittelt?
Die Änderungen meldet man nur online über das Online-Finanzamt ELSTER . Das elektronische Formular "Grundsteueränderungsanzeige" steht dort zur Verfügung. Wenn bereits für die Feststellungserklärung ELSTER genutzt wurde, kann man mit Hilfe der "Datenübernahme" die Daten aus dieser Erklärung in eine neue Feststellungserklärung übernehmen, anpassen und unter Angabe des zutreffenden Feststellungszeitpunktes an die Finanzverwaltung übermitteln.
Quelle: Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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