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Betriebsrente: Auch für Mitarbeiter in kleineren Betrieben

Betriebsführung

Die Bundesregierung will die Betriebsrente stärken. Sie hat Maßnahmen beschlossen, damit auch Mitarbeiter in kleineren Betrieben und Geringverdiener davon profitieren. Komplex bleibt es aber.

Der Bundestag hat das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie bei Geringverdienern soll damit deutlich verbreitert werden. Das Kabinett hatte den Entwurf bereits am 3. September 2025 beschlossen; der Bundesrat muss noch zustimmen, dann kann das Gesetz 2026 in Kraft treten. 

Aktuell ist es so, dass die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland eine Betriebsrente haben (52 Prozent). In kleinen und mittleren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringem Einkommen ist sie aber noch wenig verbreitet.

Die Bundesregierung will die betriebliche Altersvorsorge weiter fördern. Das will sie mit Verbesserungen im Arbeits-, Finanzaufsichts- und Steuerrecht erreichen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks ist allerdings skeptisch, ob das gelingt. In seiner Stellungnahme vom 7. August hat der Verband betont, dass das Gesetz sinnvolle Maßnahmen enthält. Das ganze Thema Betriebsrente sei aber insgesamt sehr komplex. Das könne nach wie vor ein Hinderungsgrund für kleine und mittlere Unternehmen sein. Zudem fehlen dem Verband die "Begrenzung der
Arbeitgeberhaftung bei Beitragszusagen mit Mindestleistung und bei beitragsorientierten Leistungszusagen". 

Wesentliche Neuerungen auf einen Blick

✔️Ausbau des Sozialpartnermodells: Kleine und mittlere Unternehmen können sich bestehenden Sozialpartnermodellen anschließen,  ohne selbst einen eigenen Tarifvertrag aushandeln zu müssen. Das soll weniger bürokratischen für das Unternehmen und gleichzeitig ein attraktives Angebot für die Beschäftigten bieten.

✔️ Mehr Flexibilität beim Arbeitgeberwechsel: Anwartschaften sollen beim Arbeitgeberwechsel leichter mitgenommen oder unkompliziert in der Versorgungseinrichtung verbleiben können.

✔️ Finanzaufsicht/Anlageregeln: Pensionskassen und andere Versorgungsträger erhalten mehr Spielraum bei Kapitalanlagen, um höhere Renditen und damit höhere Renten zu erzielen.

✔️ Steuerliche Verbesserungen für Geringverdiener: Die Einkommensgrenze für die Förderung wird angehoben; auch der maximal geförderte Arbeitgeberzuschuss steigt. 

✔️ Digitalisierung der bAV: Vorgesehen sind Erleichterungen durch digitale Prozesse, um Verwaltungsaufwand und Bürokratie für Unternehmen zu verringern.

Die verbesserte Förderbedingungen und einfachere Mitnahme von Anwartschaften könnten die Attraktivität betrieblicher Altersvorsorge als Instrument zur Mitarbeitergewinnung und -bindung fördern. Für konkrete Umsetzungsschritte sollten Unternehmerinnen und Unternehmer Steuerberater oder externe bAV-Spezialisten kontaktieren.

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Text: / handwerksblatt.de