Steuerzahlungen in Rheinland-Pfalz: Zentrale Finanzkasse beachten
Für sämtliche Steuerzahlungen in Rheinland-Pfalz muss als Empfänger "Finanzamt Idar-Oberstein" angegeben werden. Hier ist die zentrale Landesfinanzkasse.
Ab 5. Oktober 2025 prüfen Banken bei SEPA-Überweisungen innerhalb der EU, ob IBAN und Empfängername übereinstimmen. Das "Verification of Payee"-Verfahren (VoP) ist in der EU verpflichtend, um die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen.
Für alle Steuerzahlungen in Rheinland-Pfalz muss daher als Empfänger das "Finanzamt Idar-Oberstein" angegeben werden – sonst drohen Verzögerungen. Alle Zahlungen - egal an welches des 22 Finanzämter im Land - gehen an die zentrale Landesfinanzkasse beim Finanzamt Idar-Oberstein.
Auf diese Weise können Fehl- und Betrugsüberweisungen vermieden werden, meldet das Landesamt für Steuern.
Bankverbindung:
Finanzamt Idar-Oberstein
Bundesbank Koblenz
IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17
Quelle: Landesamt für Steuern
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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