Mit ihrem Paket zur einheitlichen Währung will die Europäische Kommission den digitalen Euro als nicht physische Form von Bargeld einführen.

Mit ihrem Paket zur einheitlichen Währung will die Europäische Kommission den digitalen Euro als nicht physische Form von Bargeld einführen. (Foto: © aivolie/123RF.com)

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Digitaler Euro soll kommen

Der Währungsausschuss des EU-Parlaments hat sich zur Einführung des digitalen Euros positioniert. Das Paket zur einheitlichen Währung könne den europäischen Zahlungsverkehr stärken, müsse den Handwerksbetrieben aber einen Mehrwert bringen, fordert der ZDH.

Mit ihrem Paket zur einheitlichen Währung will die Europäische Kommission den digitalen Euro als nicht physische Form von Bargeld einführen. Er soll im gesamten Währungsgebiet zur Verfügung stehen und von der Europäischen Zentralbank ausgegeben werden. Dabei soll die digitale Währung Banknoten und Münzen nicht ersetzen, sondern ergänzen. Sie soll als zusätzliche Option beim Bezahlen dienen, während Bargeld als Zahlungsmittel erhalten bleiben soll. Der Währungsausschuss des EU-Parlaments hat jetzt zum von der Kommission eingebrachten Paket zur einheitlichen Währung Stellung bezogen.

Der digitale Euro soll die internationale Rolle des Euros stärken und sowohl Unternehmen als auch Verbrauchern eine zusätzliche Zahlungslösung bieten. Er soll online wie auch offline funktionieren: Online-Zahlungen sollen über ein kontobasiertes System abgewickelt werden und Offline-Zahlungen direkt über lokale Speichermedien. Die Offline-Funktionalität entspräche hier der Verwendung von Bargeld, da der Verlust des Geräts den Verlust des digitalisierten Geldes ohne Rückerstattungsmöglichkeit bedeutet. Der Schutz der Privatsphäre für die Nutzer soll online und offline gewahrt bleiben.

Bargeld soll wichtig bleiben

Die meisten Unternehmen sollen verpflichtet sein, den digitalen Euro zu akzeptieren. Ausnahmen sollen für Selbstständige und kleine Betriebe gelten, die keine anderen digitalen Zahlungen akzeptieren. Grundlegende Dienstleistungen wie Kontoeröffnung und die Bereitstellung mindestens eines Zahlungsinstruments sollen kostenlos zur Verfügung stehen. Zahlungsdienstleister dürfen zusätzliche Dienstleistungen kostenpflichtig anbieten, das gilt aber nicht für die Kontoführung bei Inaktivität oder für Servicepakete. Händler- und Interprovider-Gebühren sollen gedeckelt werden. Für Offline-Zahlungen dürfen keine Gebühren erhoben werden.

"Angesichts globaler Unsicherheiten ist es sinnvoll, dass mit dem digitalen Euro die Souveränität und Resilienz des europäischen Zahlungsverkehrs gestärkt werden soll. Zugleich wird mit dem Paket aber auch der weiterhin wichtigen Rolle von Bargeld Rechnung getragen", kommentiert der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Holger Schwannecke. Es sei positiv, dass das Parlament wie der Rat zuvor ebenfalls eine weniger strenge Annahmepflicht des digitalen Euros durch Händler vorsieht. Von den Ausnahmen würden besonders kleine Handwerksbetriebe profitieren.

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Schwannecke fordert Mehrwert für alle

Es sei aber fraglich, wieso eine Verpflichtung überhaupt bestehen bleiben soll. Schwannecke: "Wenn der Digitale Euro, wie von den Gesetzgebern versichert, einen Mehrwert für alle bietet, also auch für Handwerksbetriebe, werden diese ihn auch ohne Zwang akzeptieren. Gerade die Gebührenstruktur ist hier zentral. Händler müssen bessergestellt werden gegenüber den aktuellen Gebühren für Kartengebühren. Diese werden derzeit noch von den Zahlungsanbietern diktiert und gehen häufig zu Lasten der Gewinne der Betriebe. Dass sich EU-Parlament und Rat dafür aussprechen, die Gebühren zu begrenzen, ist folglich richtig." Schwannecke spricht sich aber für eine konkretere Begrenzung aus.

"Die Kosten dürfen nicht die von nationalen Karten wie Girokarten überschreiten. Sollten andere ähnliche Zahlungsmittel wie Kreditkarten als Vergleich herangezogen werden, würden Handwerksbetriebe schlechter gestellt und der Erfolg des Digitalen Euro gefährdet."

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Text: / handwerksblatt.de

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