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HWK Trier | Juli 2024
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Diesel-VW dürfen erstmal weiter fahren. (Foto: © awrangler/123RF.com)
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Reizthema Diesel - Themen-Specials
März 2018
Der Fahrer eines Dieselautos hat sich erfolgreich gegen die Stilllegung seines Fahrzeugs wegen Überschreitung der Abgasgrenzen gewehrt. Es besteht keine Dringlichkeit, sagt das Verwaltungsgericht.
Ein "Schummel-Diesel" ist keine so große Gefahr für die öffentliche Gesundheit, dass er sofort stillgelegt werden müsste. Wieso das jetzt dringlicher sein soll als 2015, konnte das Verwaltungsgericht Karlsruhe nicht erkennen.
Der Fall: Der Besitzer eines VW Amarok mit illegaler Abschalteinrichtung hatte nicht an der Rückrufaktion des Herstellers zur Software-Nachrüstung teilgenommen. Daraufhin untersagte ihm das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises den Betrieb des Wagens und ordnete trotz Widerspruchs und Klage den sofortigen Vollzug an. Das Auto entspreche nicht der EG-Typgenehmigung, war die Begründung. Der Autofahrer wehrte sich dagegen vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe.
Keine Dringlichkeit
Die Entscheidung: Das Verwaltungsgericht gab dem Autobesitzer im Eilverfahren Recht, da die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit nicht den Anforderungen genüge. Es begründet seine Entscheidung unter anderem damit, dass kein öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung bestehe. Zwar sei die Luftreinhaltung ein hohes Schutzgut, jedoch gehe von dem einzelnen Fahrzeug keine hohe Gefahr der Luftverschmutzung aus.
Außerdem sei seit 2015 bekannt, dass das Fahrzeug nicht den Vorschriften entspreche. Es sei nicht erklärlich, warum nun plötzlich eine besondere Dringlichkeit vorliegen solle. Die Interessen des VW-Fahrers überwögen daher das öffentliche Interesse an einer sofortigen Stilllegung.
Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 26. Februar 2018, Az. 12 K 16702/17, nicht rechtskräftig, es kann noch Beschwerde eingelegt werden.
Dies ist die erste verwaltungsgerichtliche Entscheidung zu Gunsten der VW-Fahrer. Das Argument, dass nach drei Jahren Dieselskandal keine Dringlichkeit mehr vorliege, lässt sich auf alle betroffenen Fahrzeuge anwenden. Damit erhält sie Bedeutung für alle Besitzer eines "Schummel-Diesel". Diese Entscheidung hat aber nichts zu tun mit dem drohenden allgemeinen Dieselfahrverbot in den Innenstädten.
Die Deutsche Umwelthilfe will außerdem in mehreren Städten die Behörden dazu zwingen, alle Skandal-Diesel stillzulegen. Damit war sie vor dem Düsseldorfer VG jedoch gescheitert. Nun wird auch hier das Bundesverwaltungsgericht angerufen.
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