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HWK Koblenz | Juni 2025
Erfolgsrezepte für Social Media
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Nicht alle Händler, Dienstleister und Gastronomen haben schon eine Registrierkasse, viele arbeiten nach wie vor mit der offenen Ladenkasse. (Foto: © Antonio Diaz/123RF.com)
Vorlesen:
Ab 2027 soll es in Deutschland eine Registrierkassenpflicht für Unternehmen ab einem bestimmten Jahresumsatz geben. Steuerberater fordern Übergangsregelungen und Ausnahmen für Markthändler oder Imbissbetreiber.
Laut Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD soll ab dem 1. Januar 2027 in Deutschland eine Registrierkassenpflicht eingeführt werden. Momentan gibt es eine solche Pflicht nicht. Händler, Gastronomen oder Friseure können - wenn sie das möchten - nach wie vor mit einer offenen Ladenkasse arbeiten. Die Registrierkassenpflicht soll für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro gelten.
Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) findet die Formulierung im Koalitionsvertrag allerdings widersprüchlich und verunsichernd. So bleibe zum Beispiel offen, für wen genau die Pflicht dann gelten soll. "Bezieht sich die angedachte Umsatzgrenze auf die jährlichen Barumsätze oder den Gesamtumsatz - also alle unbaren und baren Umsätze - eines Unternehmens pro Jahr?", fragt der Verband.
Zudem sollte der Gesetzgeber berücksichtigen, dass womöglich nicht alle Branchen digitale Registrierkassen einführen können, so der DStV. Andere Mitgliedstaaten der EU mit Registrierkassenpflicht hätten das erkannt. Als Beispiel nennt der Verband Österreich, wo es Ausnahmen für Verkaufsstellen ohne Stromversorgung oder mobile Verkaufsformen gibt. In Österreich müssen Betriebe allerdings bereits ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro und Barumsätzen von mehr als 7.500 Euro im Jahr eine elektronische Registrierkasse nutzen.
Der DStV fordert für die kleinen und mittleren Unternehmen "eine ausreichende Übergangsfrist bis zur verpflichtenden Umsetzung". Insgesamt sei man dafür, "Steuerhinterziehung einzudämmen und einen wirksamen Steuervollzug zu gewährleisten". DStV-Präsident StB Torsten Lüth sagt: "Ein wirksamer Steuervollzug ist unerlässlich für die Handlungsfähigkeit des Staates. Doch neue Pflichten müssen maßvoll und zielgerichtet erfolgen. Sie dürfen gerade kleine und mittlere Unternehmen nicht überfordern, sondern müssen praktikabel und wirtschaftlich leistbar sein." Bestehende Regeln sollten vor der Einführung der Registrierkassenpflicht auf den Prüfstand.
Wer noch eine offene Ladenkasse hat, muss jederzeit mit einer unangekündigten Kassen-Nachschau rechnen. Er muss täglich einen detaillierten Kassenbericht führen, der es ermöglicht, dass die Tageseinnahmen rechnerisch ermittelt werden. Es ist zwingend erforderlich, eine tägliche Kassenbestandsaufnahme vorzunehmen und zu dokumentieren. Ein Kassenbuch ersetzt auch dann nicht den Kassenbericht, wenn in einer gesonderten Spalte Bestände ausgewiesen werden
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