Wie die Ofenbauerinnung der Pfalz dem Innungssterben trotzt
In Deutschland gibt es ein massives Innungssterben. In den letzten 30 Jahren haben 35 Prozent aufgegeben. Ein Gegenbeispiel kommt aus der Pfalz: Dort konnte die Ofenbauerinnung ihre Mitgliederzahl um 300 Prozent steigern.
In Deutschland gibt es ein dramatisches Innungssterben. In den letzten 30 Jahren haben 35 Prozent der Innungen aufgegeben. Nach einer aktuellen Studie der Hans Böckler Stiftung ist die Zahl der Innungen zwischen 1996 und 2024 von 6.674 auf 4.311 zurückgegangen – obwohl im selben Zeitraum die Zahl der Betriebsstätten um 20 Prozent gestiegen ist.
Während viele Innungen weiter Mitglieder verlieren und dann schließen oder fusionieren müssen, gibt es eine kleine Innung im Südwesten Deutschlands, die in den letzten zehn Jahren ihre Mitgliederzahl um ganze 300 Prozent steigern konnte. Die Ofenbauerinnung der Pfalz bestand nur aus sechs Mitgliedern, als Stephan Kohl im November 2015 zum neuen Obermeister gewählt wurde. Heute sind 19 der 30 Ofenbauer im Regierungsbezirk der Pfalz in der Innung. Das entspricht einem Organisationsgrad von etwa 63 Prozent.
Es gab für Stephan Kohl und seine Innungskollegen im Herbst 2015 drei Möglichkeiten: Entweder die Innung dicht machen, oder sich der Innung der Kachelofen- und Luftheizungsbauer in Hessen anschließen – so hatten es alle anderen Ofenbauer-Innungen in Rheinland-Pfalz bereits gemacht, – oder aber ganz neu durchstarten. Ein Zurück zu alten Traditionen war keine Option, denn die bestanden in erster Linie aus geselligen (Bus-)Ausflügen – "ohne Mehrwert für die Innungsmitglieder", wie der Ofen- und Luftheizungsbauermeister sagt. Gerade die jüngeren Kollegen hätten der Innung nach und nach den Rücken zugewandt. "Wir waren alle resigniert, der Antrieb und Elan fehlte."
"Wir müssen uns attraktiv machen, um wahrgenommen zu werden"
Stephan Kohl war damals 47 Jahre alt, als er sich für den radikalen Neuanfang entschied. Vorher sei auch er, der schon seit seiner Betriebsübernahme 1994 Mitglied war, in der Innung "komplett unglücklich" gewesen. "Gebt mir ein Jahr Zeit", habe er die Innungskollegen gebeten. Die Ideen sind dann nur so aus seinem Kopf gesprudelt. "Ich wusste, dass wir uns attraktiv machen müssen, um wahrgenommen zu werden. Deshalb habe ich als erstes eine Innungshomepage gestaltet."
Auf der Website hat Stephan Kohl alle Vorteile und Leistungen aufgeführt, die die Innungsmitgliedschaft mit sich bringt (siehe unten). "Alleine wenn man nur ein Kfz mit Innungsrabatt least, bekommt man bis zu 45 Prozent Rabatt auf den Listenpreis. Auch die bezahlbare Vertrags-Rechtschutzversicherung sei ein "unschlagbarer finanzieller Vorteil". Genauso die Rechtsberatung durch die Kreishandwerkerschaft.
Viele "unschlagbare" finanzielle Vorteile
Stephan Kohl und sein Team bei der Auszeichnung von Büro-Mitarbeiterin Ilke Schmidt, die im Mai 2025 ihr 50-jähriges Betriebsjubiläum bei der Fa. Kohl gefeiert hat. Foto: © Stephan Kohl Kamin- und KachelofenstudioDas alles würde den Innungsbeitrag für die nächsten zehn Jahre reinholen, betont Kohl, der die Geschäfte der Innung in Eigenregie leitet, unterstützt von seiner Frau Ute Kohl und seiner Tochter Nicole Valente. Gleichzeitig führt er seinen Betrieb "Stephan Kohl Kamin- und Kachelofenstudio" – ein fast 130 Jahre altes Familienunternehmen in Grünstadt (Landkreis Bad Dürkheim) - in vierter Generation.
Neben der neuen Website der Innung hat Stephan Kohl eine technische Innungsversammlung als ins Leben gerufen, die seither einmal im Jahr als Schulungsveranstaltung stattfindet.
Er selbst ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer der Pfalz und Mitglied der Bundesfachgruppe Ofen- und Luftheizungsbau. Weil er so gut vernetzt ist und sich sein Engagement rumgesprochen hat, lädt er seit einigen Jahren alle bundesweit eingetragenen Ofen- und Luftheizungsbauer und alle Schornsteinfeger sowie Vertreter der Hersteller zu den technischen Innungsversammlungen in die Pfalz sein. "Die letzten Jahre hatten wir immer um die 100 Teilnehmer, und sind damit bundesweit die größte eintägige Schulungsveranstaltung unserer Branche."
Außerdem hat die Innung als erste Innung bundesweit eine Innungsübergreifende technische Fachgruppe gemeinsam mit der Schornsteinfegerinnung Rheinhessen-Pfalz gegründet (mehr Infos hier).
Auch einen Newsletter schreibt Stephan Kohl, indem er die Mitglieder etwa zwölfmal im Jahr über Neuheiten aus der Branche, Gesetzesänderungen und kommende Verordnungen informiert. Es dauerte nicht lange, da trudelten die ersten neuen Anmeldungen bei der Innung ein. "Von da an ging es stetig bergauf", erzählt Kohl. Auch frühere Mitglieder kamen zurück. Erst kürzlich wurde das 19. Mitglied aufgenommen.
Kohl ist überzeugt, dass man dem Innungssterben nur begegnen kann, indem die Obermeister und Vorstände sich bewegen, für mehr Sichtbarkeit sorgen und die Vorteile deutlich herausstellen. Neben den finanziellen Vorteilen sei das auch der fachliche Austausch im Netzwerk. "Von allein kommen die Betriebe nicht zur Innung", sagt Kohl. Heute ist er 57 Jahre alt und hofft, dass sich irgendwann auch ein ebenso engagierter Nachfolger im Ehrenamt findet. Oder eine Nachfolgerin, denn die Innung hat jetzt, auch ein bundesweites Novum, drei Ofenbauermeisterinnen in ihrer Runde.
Kirsten Freund
Vorteile der Innungsmitgliedschaft
- Unterstützung in Ausbildungsfragen, Eignungstest und Vorauswahl von Lehrstellenbewerber.
- Geldwerte Förderung von Ausbildungsplätzen durch die Innung und den Fachverband.
- Präsenz und erfolgreiche Azubi-Aquirierung bei Berufsorientierungstagen an Schulen
- Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln zur Lehrlingsausbildung.
- Schlichtung und Abwicklung von Lehrlingstätigkeiten.
- Dauerhafter Kontakt, Präsenz und Mitarbeit mit den Ministerien auf Landes- und Bundesebene.
- Kostenlose juristische Beratung im Arbeits-, Vertrags- und Sozialrecht (berufs- und betriebsspezifisch).
- Kostenlose Vertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten (berufs- und betriebsspezifisch).
- Kostenloses Inkassomanagement ausstehender Forderungen bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung.
- Vergünstigungen bei Stromtarifen,
- Vergünstigungen bei allen Versicherungsarten durch das Versorgungswerk.
- Unterstützung und Begleitung von Innungsbetrieben bei Verhandlungen mit Banken und Kreditinstituten in Verbindung mit der Beauftragung einer Betriebsberatung.
- Vorteile durch Rahmenabkommen, etwa beim Fahrzeugleasing oder bei Versicherern
Quelle: Ofenbauerinnung der Pfalz
Neue Studie: Innungen in Deutschland
Eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung nimmt die Lage der Innungen in Deutschland in den Blick. Die Autoren, Prof. Dr. Detlef Sack und Dr. Sebastian Fuchs von der Universität Wuppertal, haben untersucht, wie die Innungen ihre Rolle in den Arbeits- und Tarifbeziehungen wahrnehmen und wie leistungsfähig sie unter den heutigen Bedingungen noch sind. Der Forschungsbericht kommt zu dem Ergebnis, dass Innungen auch heute noch eine zentrale Säule der Sozial- und Tarifpartnerschaft im Handwerk darstellen.
Gleichzeitig macht die Studie deutlich, dass sie vor erheblichen Herausforderungen stehen: Ihr Organisationsbestand ist seit 1996 um 35 Prozent gesunken, nämlich von 6.674 auf 4.311 Innungen- das sind 2.363 Innungen weniger in rund 30 Jahren. Überdurchschnittlich betroffen sind laut der Untersuchung die Nahrungsmittelhandwerke (minus 49 Prozent) sowie die Bekleidungs-, Textil- und Lederhandwerke (minus 72 Prozent. Unterdurchschnittlich stark war der Rückgang in den Elektro- und Metallhandwerken (15 Prozent) und den Bau- und Ausbauhandwerken (24 Prozent).
Wie viele Innungen geschlossen wurden und wie viele zu größeren Innungen fusioniert sind, konnte nicht ermittelt werden. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks geht davon aus, dass heute über alle Branchen hinweg noch ein Viertel der Handwerksbetriebe in einer Innung organisiert sind. Auch die Mitgliederzahlen der Innungen sind insgesamt rückläufig, was deren Aufgabenerfüllung in Arbeits- und Tarifbeziehungen erschwert, so die Autoren.
Was machte eine Innung?
Die wesentlichen Aufgaben der Innung nach der Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks) sind:
- Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder
- Pflege des Gemeingeistes und der Berufsehre sowie Förderung eines guten Verhältnisses zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen
- Regelung und Überwachung der Ausbildung nach § 33 der Handwerksordnung im Rahmen der Dualen Ausbildung und die Abnahme von Gesellenprüfungen.
- Förderung des handwerklichen Könnens der Meister und Gesellen (z. B. durch Fachschulen oder Lehrgänge)
- Erteilung von Auskünften über Angelegenheiten der in ihr organisierten Handwerke
- Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und ihren Auftraggebern.
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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