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ZDH-Umfrage zur E-Rechnung im Handwerk

Ein Jahr E-Rechnungspflicht und 2027 kommen weitere Vorschriften: Machen Sie mit bei einer ZDH-Umfrage zur E-Rechnung im Handwerk und helfen Sie, E-Rechnungssoftware zu verbessern.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Ob sie auch E-Rechnungen ausstellen, das ist den Unternehmen noch selbst überlassen. 

Stand jetzt wird es aber ab dem 1. Januar 2027 eine Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen an unternehmerische Auftraggeber für Unternehmen mit einem Vorjahresgesamtumsatz ab 800.000 Euro geben, ab 2028 dann für alle  Unternehmen.

Um eine aktuelle Einschätzung zu der Nutzung von E-Rechnungen im Handwerk zu erhalten, führt der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) gemeinsam mit vielen Handwerkskammern und Fachverbänden bis zum 27. Februar 2026 eine Betriebsbefragung durch und hofft auf eine rege Beteiligung. Zur Umfrage: https://zdh-umfragen.de/e-rechnung/

Den Kammern und dem ZDH gegenüber hätten viele Betriebe von Problemen berichtet, weshalb die E-Rechnung im Handwerk bisher kaum genutzt wird. "Das verbleibende Jahr bis zum Inkrafttreten der verpflichtenden Ausstellung von E-Rechnungen muss deshalb für eine Anpassung der am Markt erhältlichen E-Rechnungssoftwareprodukte an die gesetzlichen Anforderungen und an die Erfordernisse der Betriebe genutzt werden, damit ab dem 1. Januar 2028 rechtssicher E-Rechnungen gestellt werden können", so der Verband, der sich gegebenenfalls für eine Verlängerung der Übergangsfrist engagieren wird.

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Quelle: ZDH

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Text: / handwerksblatt.de

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