Erbschaftsteuer: Handwerk kritisiert Pläne der SPD
"Finger weg vom Betriebsvermögen!" So reagiert der ZDH auf die Erbschaftsteuer-Pläne der SPD. Bevor über Änderungen an der Erbschaftsteuer diskutiert wird, sollte man das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten.
Die SPD will die Erbschaftsteuer neu regeln. Große Vermögen sollen stärker belastet werden, kleine und mittlere Erbschaften entlastet werden. Unter anderem soll es einen Freibetrag von etwa einer Million Euro pro Erbe geben. Das Vererben des Elternhauses oder der Eigentumswohnung soll steuerfrei bleiben, wenn die Erben dort weiter wohnen. Auch für Erben von Betrieben hat die SPD Vorschläge vorgelegt. Hier sind Unternehmens-Freibeträge von fünf Millionen Euro geplant.
Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) und mehrere andere Wirtschaftsverbände kritisiert die Reformvorschläge. Auch die Union lehnt die Pläne ab.
"Finger weg vom Betriebsvermögen", sagt ZDH-Präsident Jörg Dittrich. "Bevor über Änderungen an der Erbschaftsteuer diskutiert wird, sollte zunächst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden. Alles andere ist vorschnell und gefährdet Arbeitsplätze sowie Ausbildungsplätze."
ZDH-Präsident Jörg Dittrich Foto: © ZDH/Henning SchachtDas Urteil der Karlsruher Richter zur Erbschaftsteuer war für Herbst 2025 erwartet worden, aber es verzögert sich. Geklagt hatte ein Erbe, der sich gegenüber den derzeitigen Begünstigungen für Betriebsvermögen bei Erbschaften benachteiligt sieht.
Das sieht der Handwerksverband anders. Präsident Dittrich betont: "Gerechtigkeit bedeutet, einen klaren Unterschied zu machen zwischen einer geerbten Yacht oder Immobilie und einem Betrieb, der Verantwortung für Beschäftigte und Auszubildende trägt."
Die SPD möchte die Verschonungen für Betriebe abschaffen und durch einen Freibetrag für Betriebsvermögen in Höhe von fünf Millionen Euro zu ersetzen. "Dieser Betrag mag auf den ersten Blick hoch erscheinen, ist aber schnell erreicht, wenn man beispielsweise Betriebsgrundstücke oder Maschinen betrachtet. Ein einzelner Kran kann bereits rund 500.000 Euro kosten, und damit ist der Freibetrag selbst in kleinen Betrieben schnell aufgebraucht", betont der Handwerkspräsident.
Irritiert ist man beim ZDH auch darüber, dass das zentrale Kriterium für eine Steuerbegünstigung in der Erbschaftsteuer, nämlich der langfristige Erhalt von Arbeitsplätzen, gestrichen werden soll. Dies soll nach den SPD-Plänen nur noch bei der Ausweitung der Stundung bemerkbar machen.
"Dass sich die SPD in ihrem Konzept nicht auf neue Steuersätze festlegen will, macht zusätzlich misstrauisch. Am Ende könnte es doch zu einer erheblichen Steuererhöhung kommen", fürchtet Dittrich. Betriebe, die über dem neuen Freibetrag von fünf Millionen Euro liegen, würden dann eine substanz- und unternehmensgefährdende Steuerlast tragen.
Die SPD sieht dafür Steuerstundungen vor. "Dies verlagert zwar die Steuerzahlung auf spätere Zeitpunkte, ändert aber nichts an der Grundsatzentscheidung der SPD, in der aktuellen Lage erhebliche Steuererhöhungen vorzuschlagen - verbunden mit Risiken für Investitionen und Beschäftigung. Deutschland ist bereits heute ein Hochsteuerstandort. Weitere Belastungen würden die Wettbewerbsfähigkeit kosten und die Attraktivität unseres Standorts im Wettbewerb um Fachkräfte und Zukunftsinvestitionen schwächen."
Quelle: ZDH; DHB
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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