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HWK des Saarlandes | Februar 2026
Spontan und souverän Reden halten
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Auch für Erben von Betrieben hat die SPD Vorschläge vorgelegt. Hier sind Unternehmens-Freibeträge von fünf Millionen Euro geplant. ZDH-Präsident Jörg Dittrich sagt: Die Verschonung von Betriebsvermögen muss erhalten bleiben." (Foto: © kiwar/123RF.com)
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Januar 2026
"Finger weg vom Betriebsvermögen!" So reagiert der ZDH auf die Erbschaftsteuer-Pläne der SPD. Bevor über Änderungen an der Erbschaftsteuer diskutiert wird, sollte man das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten.
Die SPD will die Erbschaftsteuer neu regeln. Große Vermögen sollen stärker belastet werden. Kleine und mittlere Erbschaften sollen entlastet werden, unter anderem durch einen Freibetrag von rund einer Million Euro pro Erbe. Das Vererben des Elternhauses oder der Eigentumswohnung soll steuerfrei bleiben, wenn die Erben dort weiter wohnen.
Auch für Erben von Betrieben hat die SPD mit ihrem Konzept "FairErben" Vorschläge vorgelegt. Hier sind Unternehmens-Freibeträge von fünf Millionen Euro geplant. "Familienerbe wird geschützt. Multimillionen- und Milliardenerbschaften werden stärker in die Verantwortung genommen", heißt es da.
Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) und mehrere andere Wirtschaftsverbände lehnen die Reformvorschläge entschieden ab. Auch die Union ist gegen die Pläne. "Finger weg vom Betriebsvermögen", sagt ZDH-Präsident Jörg Dittrich. "Bevor über Änderungen an der Erbschaftsteuer diskutiert wird, sollte zunächst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden. Alles andere ist vorschnell und gefährdet Arbeitsplätze sowie Ausbildungsplätze."
Bei der Übergabe eines Handwerksbetriebs gibt es aktuell ein Wahlrecht zwischen zwei Verschonungsmodellen, sofern das begünstigte, inländische Betriebsvermögen 26 Millionen Euro nicht überschreitet:
*Die Lohnsummenpflicht bedeutet, dass die Gesamtlohnsumme im Betrieb über mehrere Jahre erhalten bleiben muss, andernfalls wird nachträglich Erbschaft- beziehungsweise Schenkungssteuer nacherhoben. Gleiches gilt für eine (Teil-)Veräußerung des Betriebs.
Quelle: ZDH
Das Urteil der Karlsruher Richter zur Erbschaftsteuer ist seit 2022 anhängig und war für Herbst 2025 erwartet worden, aber es verzögert sich. Geklagt hatte ein Erbe, der sich gegenüber den derzeitigen steuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen bei Erbschaften benachteiligt sieht. Das sieht der Handwerksverband anders. Präsident Dittrich betont: "Gerechtigkeit bedeutet, einen klaren Unterschied zu machen zwischen einer geerbten Yacht oder Immobilie und einem Betrieb, der Verantwortung für Beschäftigte und Auszubildende trägt."
Die SPD möchte die Verschonungen für Betriebe abschaffen und durch einen Freibetrag für Betriebsvermögen in Höhe von fünf Millionen Euro ersetzen. "Dieser Betrag mag auf den ersten Blick hoch erscheinen, ist aber schnell erreicht, wenn man beispielsweise Betriebsgrundstücke oder Maschinen betrachtet." Alleine ein Kran könne schon 500.000 Euro kosten, so das Argument.
Irritiert ist man beim ZDH auch darüber, dass das zentrale Kriterium für eine Steuerbegünstigung in der Erbschaftsteuer, nämlich der langfristige Erhalt von Arbeitsplätzen, gestrichen werden soll. Dies soll sich nach den SPD-Plänen nur noch bei der Ausweitung der Stundung bemerkbar machen.
Dittrich warnt vor einer "erheblichen Steuererhöhung". Betriebe, die über dem neuen Freibetrag von fünf Millionen Euro liegen, würden dann womöglich eine "substanz- und unternehmensgefährdende Steuerlast" tragen.
Die SPD sieht in ihrem Konzept dafür Steuerstundungen vor. Auch das kritisiert der ZDH. "Dies verlagert zwar die Steuerzahlung auf spätere Zeitpunkte, ändert aber nichts an der Grundsatzentscheidung der SPD, in der aktuellen Lage erhebliche Steuererhöhungen vorzuschlagen – verbunden mit Risiken für Investitionen und Beschäftigung. Deutschland ist bereits heute ein Hochsteuerstandort. Weitere Belastungen würden die Wettbewerbsfähigkeit kosten und die Attraktivität unseres Standorts im Wettbewerb um Fachkräfte und Zukunftsinvestitionen schwächen."
Auch der DIHK-Chefanalyst Volker Treier warnt vor den SPD-Vorschlägen. Diese würden zu einer erheblich höheren Belastung bei der Übertragung von Betriebsvermögen führen. Das sei "Gift für den Investitionsstandort", sagt Treier. "Der vorgesehene Freibetrag für Unternehmen von fünf Millionen Euro wäre unverhältnismäßig niedrig, sodass in den meisten Fällen erhebliche Steuerzahlungen fällig würden. Bei einer Bewertung von Betrieben wäre der Freibetrag schnell erreicht, wenn Gewerbegrundstücke, Fabrikgebäude, Fertigungsanlagen, Lagerhallen, der Fuhrpark unter anderem an die nächste Generation übertragen werden. Die vorgeschlagenen Größenordnungen zeigen, dass hier wenig bis kein Verständnis für den Mittelstand und die Unternehmensstruktur in Deutschland vorhanden ist."
Eine positive Reaktion zu den Reformplänen der SPD kommt unter anderem vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Die Vorschläge für die reformbedürftige Erbschaftsteuer würden in die richtige Richtung gehen, sagt DIW-Steuerexperte Stefan Bach. "Wenn man die Freibeträge auf eine Million Euro erhöht, halbiert sich die Zahl der Steuerpflichtigen und der Bürokratieaufwand sinkt damit kräftig. Zugleich sollen diese Freibeträge lebenslang gelten und sich nicht alle zehn Jahre erneuern wie bisher, was gerade viele Hochvermögende nutzen, um die Erbschaftsteuer zu umgehen."
Auch den Vorschlag, kleine und mittlere Unternehmen bis zu fünf Millionen Euro zusätzlich zu entlasten, hält das DIW im Gegensatz zum Handwerk für sinnvoll. "Gegebenenfalls muss man die Steuersätze begrenzen. Auf jeden Fall sollte man die Belastung bei Firmenübertragungen langfristig stunden und verrenten, damit sie aus dem Ertrag abgezahlt werden kann und die Unternehmen nicht in ihrer Existenz gefährdet sind."
Quelle: ZDH; DHB; DIW
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