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NRW fordert flexible Einkommen für Minijobber

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Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen möchte die Einkommensgrenze der Minijobs an den gesetzlichen Mindestlohn koppeln.

Geht es nach der NRW-Landesregierung, dürfen die bundesweit sieben Millionen Minijobber künftig mehr verdienen. Die Entgeltgrenze für Minijobs, die aktuell bei 450 Euro liegt, sollte nach dem Vorschlag der Landesregierung dann das 53-Fache des gesetzlichen Mindestlohns betragen, also dynamisch gestaltet sein. Ein entsprechender Gesetzesantrag wurde am 19. Oktober im Bundesrat vorgestellt.

Die Bemessung der Minijobs am Mindestlohn verhindere, dass sich die Arbeitsleistung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zunehmend verringere, begründet Nordrhein-Westfalen seinen Gesetzesvorschlag. Während 2015 noch 53 Stunden auf Minijob-Basis gearbeitet werden konnte, seien es seit 2017 durch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns nur noch 51 Stunden gewesen. Dieser Entwicklung möchte das Land entgegenwirken. Da der Mindestlohn ab 2019 auf 9,19 Euro angehoben wird, läge die Entgeltgrenze für Minijobs dann rein rechnerisch bei 487,07 Euro.

Auch die bisherige Entgeltgrenze von Midijobs von bis zu 850 Euro soll dynamisiert werden. NRW schlägt vor, die Gleitzone für den Niedriglohnbereich, in der Arbeitnehmer geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, von 850 Euro auf 1.300 Euro zu erhöhen. 

Jeder dritte Minijobber verdient am oberen Limit

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Laut Minijobzentrale nutzt ein Drittel aller Minijobber im gewerblichen Bereich die Verdienstobergrenze aus und erzielt ein Einkommen zwischen 400 und 450 Euro. Von den insgesamt rund 11,8 Millionen für das Jahr 2017 bei der Minijob-Zentrale eingegangenen Meldungen der Arbeitgeber sind dies mehr als 3,9 Millionen Personen. 

Wenn die Beschäftigung ein Minijob bleiben soll, müssen Arbeitgeber und Minijobber bei einer Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns darauf achten, die Arbeitszeit zu reduzieren.

2018 liegt der Mindestlohn bei 8,84 Euro. Daraus ergibt sich eine maximal mögliche Arbeitszeit von rund 51 Stunden.
2019 wird der Mindestlohn auf 9,19 Euro angehoben, dann können nur noch zirka 49 Stunden monatlich gearbeitet werden.
2020 beträgt der Mindestlohn 9,35 Euro, das sind dann etwa 48 Stunden, die in einem Minijob monatlich gearbeitet werden können.



Text: / handwerksblatt.de

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