Der Dieselmotor EA 189 war mit einer unzulässigen Software ausgestattet, die den Schadstoffausstoss nur im Testbetrieb bei den Behörden drosselte, nicht aber im normalen Straßenbetrieb.

Der Dieselmotor EA 189 war mit einer unzulässigen Software ausgestattet, die den Schadstoffgrenzwerte nur im Testbetrieb bei den Behörden einhielt, nicht aber im Straßenbetrieb. (Foto: © Andrei Fedco/123RF.com)

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Diesel-Skandal: Inkassodienstleister darf für viele Käufer klagen

Tausende ausländische Diesel-Käufer haben ihre Forderungen gegen VW an den Dienstleister Myright abgetreten. Das war rechtens, urteilte der Bundesgerichtshof jetzt. Die Käufer können auf Schadenersatz hoffen.

Der Inkassodienstleister Myright kann sich im Diesel-Skandal die Schadensersatzforderungen gegen VW von Autofahrern aus Slowenien und der Schweiz abtreten lassen und diese einklagen. Das hat am 13. Juni 2022 der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Der Fall

Ein Schweizer hatte einen VW-Tiguan mit dem Dieselmotor EA 189 gekauft. Der Motor war mit einer unzulässigen Software ausgestattet, die den Schadstoffausstoß nur im Testbetrieb bei den Behörden drosselte, nicht aber im Straßenbetrieb. Dass VW mit dem Einbau der Abschalteinrichtungen seine Käufer vorsätzlich sittenwidrig schädigte, hatte der BGH schon im Mai 2020 entschieden. Grundsätzlich haben demnach die Käufer eines VW mit dem Motortyp EA 189 Anspruch auf Schadensersatz aus § 826 BGB, abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Der Schweizer trat seine Forderungen gegen VW an den Inkassodienstleiter Myright ab. Myright arbeitet gegen eine Provision im Erfolgsfall.

Das Urteil

Anders als zuvor die Gerichte in Braunschweig urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), dass Myright alle Voraussetzungen erfüllt, um die Forderungen letztlich über Sammelklagen einzutreiben. Eine besondere Sachkunde im Schweizer Recht müsse die deutsche Financialright GmbH, die hinter Myright steht, dafür nicht nachweisen. Damit können die einzelnen Ansprüche jetzt inhaltlich geprüft werden. Die Sache wurde an das Oberlandesgericht Braunschweig zurückverwiesen, das sich nun mit der inhaltlichen Berechtigung befassen muss. 

Bundesgerichtshof, Urteil vom 13. Juni 2022, Az. VIa ZR 418/21

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Restschadenersatz für Importwagen möglich

In einem zweiten Diesel-Fall entschied der BGH zum sogenanntem Restschadenersatz bei Importautos. Restschadenersatz kann Betroffenen zustehen, die nicht rechtzeitig auf Schadenersatz geklagt haben. Laut BGH gibt es diesen allerdings nur für neue Autos, aber nicht für Gebrauchtwagen.

In dem aktuellen Fall ging es um ein aus dem EU-Ausland importiertes, neues Fahrzeug. Hier entschieden die Karlsruher Richter, dass Restschadenersatz möglich sei. Voraussetzung sei aber, dass weder der deutsche Händler noch der ausländische Zwischenhändler das Auto unabhängig von der Bestellung auf eigene Kosten und eigenes Risiko von VW gekauft hätten. Der Fall wurde an das Oberlandesgericht Stuttgart zurückverwiesen, das nun nun noch einmal verhandeln und offene Fragen klären muss.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 13. Juni 2022, Az. VIa ZR 680/21

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Text: / handwerksblatt.de

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