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HWK Trier | April 2024
Einsatz von Subunternehmen am Bau
In der Baubranche ist der Einsatz von Subunternehmen weit verbreitet. Bei der Vertragsgestaltung gilt es daher, Haftungsrisiken zu vermeiden.
Wer in Rheinland-Pfalz die Meisterprüfung oder eine vergleichbare Prüfung besteht, erhält auf Antrag eine Anerkennungsprämie von 1.000 Euro; Foto: © arsenisspyros/123RF.com
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Januar 2018
In Rheinland-Pfalz können Meister, Fachwirte und weitere Absolventen bestimmter Fortbildungsprüfungen nun den Aufstiegsbonus in Höhe von 1.000 bzw. 2.500 Euro beantragen.
Wer die Meisterprüfung oder eine vergleichbare Prüfung besteht, erhält auf Antrag eine Anerkennungsprämie von 1.000 Euro (Aufstiegsbonus I). Wer sich nach Jahresbeginn 2017 innerhalb von zehn Jahren nach Bestehen der Fortbildungsprüfung selbstständig gemacht hat bzw. machen wird, kann mit weiteren 2.500 Euro gefördert werden (Aufstiegsbonus II). "Mit dem Aufstiegsbonus I stärken wir die Weiterqualifizierung und mit dem Aufstiegsbonus II den Start der eigenen Firma", erklärt Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing. Entsprechende Antragsformulare sind bei der zuständigen Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Landwirtschaftskammer erhältlich.
Mehr Infos zum AusbildungsbonusDas Wirtschaftsministerium hat den Aufstiegsbonus gemeinsam mit Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und der Landwirtschaftskammer entwickelt. "Ich freue mich sehr über das Engagement der Kammern, mit denen wir kompetente Partner für diese Landesförderung gefunden haben", betonte Dr. Wissing. Sie stehen als Ansprechpartner für die Absolventinnen und Absolventen zur Verfügung, nehmen die Anträge entgegen und zahlen bei Vorliegen aller Voraussetzungen die Aufstiegsboni aus.
Handwerker können sich an die Handwerkskammer Koblenz, der Pfalz, Rheinhessen oder Trier wenden.
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