Finanzbehörden warnen vor falschen Mahnungen

Finanzbehörden warnen vor falschen Mahnungen per SMS (Foto: © ra2studio/123RF.com)

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Achtung: Abzocke per SMS!

Betrüger verschicken derzeit Zahlungsaufforderungen mit Pfändungsandrohung per SMS, die vermeintlich vom Finanzamt kommen. Bitte nicht darauf hereinfallen, warnen die Behörden.

Aktuell verschicken Betrüger falsche Zahlungsaufforderungen mit Pfändungsandrohung per SMS. Wer eine solche Nachricht erhält, sollte nicht darauf hereinfallen, warnt das rheinland-pfälzische Landesamt für Steuern.

Dabei wird folgender Text versendet: "Ihre offene Forderung mit der Nummer R110285 wurde trotz mehrerer Mahnungen nicht beglichen. Am (xx.) Mai 2022 wird der Gerichtsvollzieher die vorsorgliche Pfändung Ihres Hausrates vornehmen. Sie können das Pfändungsverfahren vermeiden, indem Sie den offenen Betrag sofort über Ihren Zahlungslink bezahlen."

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Nicht zahlen!

Der folgende Link führt vermeintlich auf eine Seite des Bundesfinanzministeriums und zeigt eine IBAN und den zu zahlenden Betrag. Hierbei handelt es sich eindeutig um eine Betrugsmasche! Zahlen Sie nicht! Das rheinland-pfälzische Landesamt für Steuern weist darauf hin, dass die Finanzämter Zahlungsaufforderungen nie per SMS oder per E-Mail versenden oder telefonisch zu Zahlungen auffordern. Wer Zweifel hat, sollte Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen.

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Text: / handwerksblatt.de

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