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Auch für eine Übernahme gibt's Förderung

Den eigenen Betrieb selber Aufbauen oder einen etablierten Betrieb übernehmen. Beide Wege zum eigenen Betrieb haben ihre Vor und Nachteile. Bei den Fördermöglichkeiten unterscheiden sie sich kaum.

Die Faustregel ist eigentlich einfach: Sämtliche ­Programme, die Gründer in Anspruch nehmen können, eignen sich auch für Betriebsnachfolger. Denn auch sie sind Gründer, aber nur mit dem feinen Unterschied, dass sie ihre eigene Existenz nicht neu aufbauen, ­sondern auf einem bereits gelegten Fundament. Das schmälert nicht die Investitionen, sondern eher im ­Gegenteil: Der Übernehmer muss das nehmen und ­damit auch zahlen, was bereits aufgebaut ist und kann nicht Schritt für Schritt seinen ­Betrieb ausbauen.

Fördermittel für Ihr Vorhaben

Wie bei allem gilt: Fördermittel gibt es für die unterschiedlichsten Vorhaben und in den unterschiedlichsten Ausformungen – als Zuschuss, als Kredit, als ­Beteiligung und als Bürgschaft. Und natürlich auch für jeden Zweck. Neben speziellen Programmen für das Handwerk gibt es beispielsweise finanzielle Hilfen für Unternehmen aus der Digitalisierungsbranche oder für Ärzte im ländlichen Raum. Um die Frauenquote an der Spitze eines Unternehmens zu erhöhen, gibt es für Frauen auch beson­dere Förderprogramme oder andere, bessere Konditionen.

Die Tabelle zeigt neben den bundesweit gültigen Förderkrediten der KfW auch für die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und das Saarland ausgewählte ­Programme. Über die Webseiten kann sich jeder informieren, wie die Programme genauer funktionieren.

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Wichtig ist die Grundregel, dass grundsätzlich vor ­Beginn eines Projekts der Antrag auf Fördermittel ­vorliegen muss. Manche Programme aber richten sich auch an bereits übernommene Betriebe, und der Unter­nehmensnachfolger kann bis zu drei Jahre nach Start seiner Karriere noch Mittel beantragen. Manche Programme wie die Meistergründungsprämie verlangen ­einen Erstkontakt oder eine Erstberatung seitens der Handwerksorganisation, für Förderkredite ist die Hausbank zuständig. Dann gelten die üblichen Vorgaben, was der Nachfolger alles einreichen muss, von den betriebswirtschaftlichen Analysen über Projektskizzen, Busi­ness­plänen etc. Was genau jeweils erforderlich ist, ­wissen die Berater und die zuständigen Stellen.

Betriebe Finden & Verkaufen

Wer seinen Betrieb verkaufen möchte oder aber als Übernehmer eine Firma sucht, ­sollte sich immer an die zuständige Handwerkskammer wenden. Die haben in der ­Regel eine eigene Betriebsbörse, wo beide Seiten – Betriebsübergeber wie Betriebsübernehmer – in­serieren und auch suchen können. Die Betriebsbörse ­findet sich auf der ­Internetseite der jeweiligen ­Kammer und ist schnell über die Suchfunktion ­gefunden.

Neben den handwerksspezifischen Börsen, die es nicht nur für Betriebsübergaben gibt, hat sich bundesweit vor allem das Portal nexxt-change.org als Unternehmens­börse etabliert. Das nach eigenen Angaben größte Portal Deutschlands hat seit ­seinem ersten Auftritt 2006 rund 20.800 Be­triebe über alle Sparten vermittelt. Aktuell (Stand Ende März) listet es knapp über 3.000 Unter­nehmen auf, mehr als die ­Hälfte ­davon sind Handwerks­betriebe.DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

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