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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Wer seine Heizung klimafreundlich saniert, bekommt bis zu 70 Prozent der Kosten vom Staat. (Foto: © Alexander Raths/123RF.com)
Vorlesen:
Februar 2024
Eigentümer eines Einfamilienhauses können ab 27. Februar 2024 den Antrag auf die staatliche Heizungsförderung stellen – auch rückwirkend für Projekte, die schon begonnen wurden.
Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, können ab 27. Februar 2024 einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen, und zwar auch rückwirkend für Vorhaben, die schon begonnen wurden.
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, und die dazugehörige Heizungsförderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) trat am 1. Januar 2024 in Kraft.
Der Staat stellt einen Zuschuss sowie zusätzlich einen zinsgünstigen Ergänzungskredit für energetische Einzelmaßnahmen zur Verfügung. Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich.
Wer einen Antrag auf Zuschuss stellen möchten, kann sich seit dem 1. Februar 2024 > hier im Kundenportal der KfW registrieren. Den Ergänzungskredit muss man bei seiner Hausbank beantragen. Über die genauen Förderkonditionen, den Ablauf der Beantragung sowie den Zeitpunkt, ab dem eine Antragstellung möglich ist, informiert die KfW auf ihrer Website.
Wichtig: Voraussetzung für die Förderung ist ein abgeschlossener Vertrag mit einem Fachunternehmen für den Heizungstausch, der zusammen mit dem Förderantrag einzureichen ist.
Wie hoch die Fördersumme ist, hängt auch von den förderfähigen Kosten ab. Die Grundförderung und die verschiedenen Bonusförderungen lassen sich miteinander kombinieren – bis zu einem Fördersatz von maximal 70 Prozent. Hier ist Eile geboten: Die Förderung gibt es nur, solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind.
Die Förderung läuft zeitlich gestaffelt ab. Voraussichtlich ab Mai 2024 sind antragsberechtigt:
Voraussichtlich ab August 2024 sind antragsberechtigt:
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