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HWK des Saarlandes | August 2026
Fachkräftesicherung im Mittelpunkt
Arbeitsminister Dr. Magnus Jung war zu Besuch bei der Handwerkskammer des Saarlandes.
Auch im Herbst iste der EInstieg in die handwerklcihe Berufsasbildung noch möglich. (Foto: © Katarzyna Białasiewicz/123RF.com)
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Einstieg in die Ausbildung - Themen-Specials
August 2026
Auch im Herbst können Kurzentschlossene eine Ausbildung beginnen. Wir erklären, was Azubis erwartet und was sie bei Finanzen und Versicherungen beachten sollten.
Für viele Jugendliche hat mit dem Ausbildungsbeginn Anfang August bereits ein neuer Lebensabschnitt begonnen, andere starten erst zum 1. September. Wer bisher keinen Platz gefunden hat, hat weiterhin Chancen – besonders im Handwerk sind Ausbildungsstellen noch verfügbar. Ein Blick in die Stellenbörse der Bundesagentur für Arbeit oder auf die Ausbildungsbörsen der Handwerkskammern lohnt sich. Wer flexibel bleibt, erhöht seine Chancen deutlich.
Die ersten Monate im Betrieb dienen dem gegenseitigen Kennenlernen. In der Probezeit können Auszubildende oder Betrieb das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Probezeit muss mindestens einen und darf höchstens vier Monate dauern.
Auch in der Probezeit gelten alle Rechte aus dem Ausbildungsvertrag. Azubis haben Anspruch auf eine fachgerechte Ausbildung, auf die vereinbarte Ausbildungsvergütung sowie auf den Besuch der Berufsschule. Der Betrieb muss die notwendigen Ausbildungsmittel zur Verfügung stellen und dafür sorgen, dass die Lehrlinge ihre Ausbildungsziele erreichen können.
Im Gegenzug sind Azubis verpflichtet, sorgfältig zu arbeiten, den Weisungen der Ausbilder zu folgen, Betriebsgeheimnisse zu wahren sowie Berufsschule und Ausbildungsbetrieb regelmäßig zu besuchen. Wer krank wird, muss den Betrieb unverzüglich informieren und, je nach betrieblicher Regelung, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
Dass sich gute Ausbildungsbedingungen auszahlen, zeigt auch der aktuelle Ausbildungsreport des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB): Knapp 66 Prozent der Auszubildenden sind mit ihrer Ausbildung zufrieden oder sogar sehr zufrieden. Gleichzeitig wünschen sich viele bessere Perspektiven nach dem Abschluss und mehr Planungssicherheit für ihre berufliche Zukunft.
Störungen zum Start der Ausbildung sind möglich. Unsicherheiten oder kleinere Konflikte lassen sich häufig lösen, wenn sie früh genug angesprochen werden. Erste Ansprechpartner sind Ausbilder oder direkte Vorgesetzte. Gibt es größere Schwierigkeiten, können – sofern vorhanden – auch der Betriebsrat oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) unterstützen. Gerade in den ersten Wochen ist es von Vorteil, offen auf Kollegen zuzugehen, Fragen zu stellen und Feedback anzunehmen. Das erleichtert die Einarbeitung und hilft dabei, sich schnell im Betrieb zurechtzufinden.
Mit Beginn der Ausbildung sind sie gesetzlich über den Arbeitgeber unfallversichert. Dies gilt während der Arbeit, in der Berufsschule und auf den direkten Wegen. Die private Haftpflichtversicherung der Eltern gilt oft weiter, das muss man im Einzelfall aber prüfen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für junge Menschen meist recht preiswert.
Die Ausbildungsvergütung reicht vor allem in Regionen mit hohen Mieten nicht immer aus. Deshalb sollten Azubis prüfen, ob sie Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Je nach persönlicher Situation kommen beispielsweise die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder das Wohngeld infrage, das bei der örtlichen Wohngeldbehörde beantragt wird. Ob Anspruch auf BAB besteht, können Azubis auf der Website der Bundesagentur für Arbeit mit einem offiziellen BAB-Rechner herausfinden. Manche Unternehmen unterstützen ihre Auszubildenden mit Wohnheimplätzen, Zuschüssen zum Deutschlandticket oder weiteren freiwilligen Leistungen.
Quelle: ARAG
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