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Erbschaftsteuer: ZDH benötigt Daten aus den Betrieben

Wie gerecht ist die Erbschaftsteuer? Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden. Gleichzeitig läuft die politische Debatte. Der Handwerksverband ZDH hat eine Umfrage unter Betrieben gestartet.

Wer von seinen Eltern oder anderen Verwandten Geld oder Immobilien erbt bekommt, muss Erbschaft- und Schenkungsteuer zahlen. Bei Betriebsvermögen sieht das Gesetz teilweise sehr großzügige Begünstigungen vor. Diese reichen von einer weitgehenden Steuerfreistellung bis zu einem vollständigen Erlass der Steuer. Ist die Verschonung von Betriebsvermögen gerecht? Mit dieser Frage beschäftigt sich seit dem 13. Oktober das Bundesverfassungsgericht. 

Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe, an der unter anderem als Sachverständige Wissenschaftler und Wirtschaftsvertreter wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) teilgenommen haben, haben die Verfassungsrichter klargemacht, dass sie empirische Daten - unter anderem zu den Auswirkungen des aktuellen Erbschaftsteuerrechts - benötigen. Es geht um die Auswirkungen der Erbschaftsteuerlast auf die Unternehmensnachfolge, das Investitionsverhalten von Betrieben und um den Erhalt von Arbeitsplätzen.

➡️ Der ZDH benötigt aktuelle Zahlen und Daten aus den Betrieben als Argumentationshilfe. Der Verband hat gemeinsam mit dem Deutschen Handwerksinstitut eine Sonderumfrage zur Erbschaftsteuer gestartet, die bis 8. Dezember 2026 laufen soll. 

Die Umfrage dauert laut ZDH etwa 15 bis 20 Minuten. Für die Beantwortung der Fragen sollte man die letzten zwei Jahresabschlüsse beziehungsweise Einnahmen-Überschuss-Rechnungen oder eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) mit Mehrjahresvergleich vorliegen haben. 

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Das Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet. Gleichzeitig läuft eine politische Debatte zur Reform des Erbschaftsteuerrechts. Daher seien die Daten aus den Betrieben zur Unternehmensnachfolge sehr relevant für den ZDH. 

Quelle: ZDH

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Text: / handwerksblatt.de

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