Corona-Auszeit: Ferien für Familien mit kleineren Einkommen
Familien mit kleineren Einkommen können einen einwöchigen Urlaub in einer Jugendherberge oder Familienferienstätte buchen. Sie müssen nur zehn Prozent der Kosten beisteuern. Die geförderte "Corona-Auszeit" ist ein Programm der Bundesregierung.
Diese Nachricht können Chefs von Handwerksbetrieben an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergeben: Familien mit kleineren Einkommen können in diesem und im nächsten Jahr jeweils einen einwöchigen Urlaub buchen und in eine Jugendherberge oder Familienferienstätte verreisen. Die Reiseziele sind über das ganze Bundesgebiet verstreut - von der Nordsee bis zum Allgäu.
Die Familien müssen nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen. Die restlichen Kosten erhält die Einrichtung aus dem Programm "Corona-Auszeit für Familien" der Bundesregierung. Das Motto lautet "Rauskommen, Durchatmen, Auftanken nach der Corona-Zeit".
Sieben Tage in 2021 und sieben Tage in 2022
Möglich sind bis zu sieben Tage bis Ende 2021 und weitere bis zu sieben Tage im Jahr 2022. Insgesamt stehen 50 Millionen Euro zur Verfügung. Die "Corona-Auszeit" ist Teil des zwei Milliarden Euro umfassenden Programms "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" der Bundesregierung.
Auf einer Deutschlandkarte kann man sich über alle Einrichtungen informieren, die ab Oktober Plätze anbieten.
Einkommensrechner Mit dem Einkommensrechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung bekommt man einen Anhaltspunkt, ob die vergünstigten Preise gelten.
Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht besuchte zum Start des Programms eine Familienferienstätte in Bünsdorf in Schleswig-Holstein. Sie sagte vor Ort: "Nach den enormen Anstrengungen durch die Pandemie sehnen sich viele Familien danach, endlich wieder rauszukommen, abzuschalten und Kraft zu tanken. Nicht jede Familie kann sich einen Urlaub leisten, aber alle sollen sich erholen können. Eine Familien-Auszeit wollen wir gerade für die Menschen ermöglichen, die es schwerer haben als andere."
Beispiele für Einkommensgrenzen für die Reise
1. Beispiel: Paar mit zwei Kindern (3 und 8 Jahre alt): Die Einkommensgrenze des monatlichen Haushaltseinkommens beträgt 5.576 Euro brutto im Monat, um eine Corona-Auszeit in Anspruch nehmen zu können.
2. Beispiel: Paar mit einem Kind (3 Jahre): Die Einkommensgrenze des monatlichen Haushaltseinkommens beträgt 4.340 Euro brutto im Monat.
3. Beispiel: Alleinerziehende mit zwei Kindern (6 und 14 Jahre): Die Einkommensgrenze beträgt 4.958 Euro brutto im Monat.
4. Beispiel: Alleinerziehender mit einem Kind (6 Jahre): Die Einkommensgrenze beträgt 3.466 Euro brutto im Monat.
Quelle: BMFSFJ
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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