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Ab Juli wird eine degressive Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge eingeführt.

Ab Juli wird eine degressive Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge eingeführt. (Foto: © ProMotor/T.Volz)

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Bundeskabinett beschließt Steuerentlastungen für Unternehmen

Die Bundesregierung will Betriebe mit Investitionsanreizen und Steuererleichterungen wettbewerbsfähiger machen. Das Kfz-Gewerbe bemängelt die vorgesehene Förderung für E-Autos. Sie sei für den Massenmarkt wirkungslos.

Die Bundesregierung will die Betriebe entlasten und so die Wirtschaft wieder auf einen Wachstumskurs bringen. Dazu hat das Bundeskabinett jetzt einen Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) verabschiedet, mit dem im Koalitionsvertrag enthaltene Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Darin hatten die CDU, CSU und SPD einen Investitions-Booster versprochen, der die Konjunktur in Schwung bringen soll.

"Wir kurbeln mit unserem Wachstumsbooster jetzt die Wirtschaft an. Damit sichern wir Arbeitsplätze und bringen Deutschland wieder auf Wachstumskurs. Nach gerade einmal vier Wochen im Amt legen wir damit die ersten wichtigen Reformen vor, um für neue wirtschaftliche Stärke zu sorgen. Damit geben wir der Wirtschaft die dringend notwendige Planungssicherheit und schaffen starke Investitionsanreize", sagt Klingbeil.

Körperschaftsteuer sinkt ab 2028

Konkret geht es um erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für Elektrofahrzeuge und Maschinen. Es wird eine degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) in Höhe von 30 Prozent aufgelegt. Die Ausweitung der degressiven AfA soll für Investitionen ab dem 1. Juli dieses Jahres gelten, enden soll sie am 1. Januar 2028.

Außerdem soll die Körperschaftsteuer ab dem Jahr 2028 in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt von 15 auf zehn Prozent sinken. Ab dem Jahr 2032 soll die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen dann knapp 25 Prozent statt aktuell knapp 30 Prozent betragen. Das sei international ein wichtiges Zeichen für den Standort Deutschland, so das Finanzministerium.

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Investitionsbooster für E-Mobilität

Um Investitionen in Forschung zu fördern, soll sich die Bemessungsgrundlage bei der Forschungszulage deutlich erhöhen und unbürokratisch die förderfähigen Aufwendungen ausweiten. Im Zeitraum von 2026 bis 2030 wird bei der steuerlichen Forschungszulage die Obergrenze der Bemessungsgrundlage von zehn Millionen Euro auf 12 Millionen angehoben.

Eine weitere Maßnahme ist ein Investitionsbooster für E-Mobilität bei Unternehmen. Dafür wird eine degressive Abschreibung ab Juli 2025 bis Ende 2027 neu angeschaffte Elektrofahrzeuge eingeführt. Diese beginnt mit einem Abschreibungssatz von 75 Prozent. Bei E-Fahrzeugen erhöht sich die Bemessungsgrundlage beim Bruttolistenpreis von 70.000 auf 100.000 Euro.

Kfz-Gewerbe kritisiert Förderung von E-Fahrzeugen

Kritik an der geplanten Förderung von Elektrofahrzeugen kommt vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Sie werde keinen spürbaren Schub für die Verbreitung der Elektromobilität bringen. "Die Abschreibungsmöglichkeiten dieses investiven Impulses für die Elektromobilität sind in ihrer Wirkung begrenzt – sie kommen nur jenen zugute, die sie steuerlich tatsächlich nutzen können", sagt Thomas Peckruhn, kommissarischer Präsident des ZDK.

"Insgesamt handelt es sich um eine Maßnahme, die zwar nicht schadet, aber auch keine durchgreifende Verbesserung bringt. Es ist ein erster Schritt – mehr jedoch nicht." Für eine nachhaltige Stimulierung der E-Auto-Nachfrage, insbesondere von privaten Haushalten, seien jedoch weitere, zusätzliche Schritte erforderlich.

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Text: / handwerksblatt.de

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