Digitale Kassen und digitale Bons: Das ändert sich für Geschäfte und Kunden
Digitale Registrierkassen werden für die meisten Betriebe zur Pflicht und digitale Kassenbons die Regel. Auf diese Neuerungen müssen sich Betriebe und ihre Kunden einstellen.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Kassenführung: Worauf müssen Geschäfte achten?
Durch Steuerhinterziehung verliert Deutschland jedes Jahr geschätzte 100 Milliarden Euro an Steuereinnahmen. Vieles davon geht auf organisierte Wirtschaftskriminalität zurück, aber auch in bargeldintensiven Branchen entstehen jährlich Steuerausfälle von etwa 15 bis 20 Milliarden Euro. Leidtragende sind die ehrlichen Unternehmen und Verbraucher.
Um das einzudämmen, soll es ab Januar 2028 unter anderem eine Registrierkassenpflicht und eine Pflicht zu digitalen Bons geben. Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) am 23. September 2026 beschlossen.
Schummeleien an Kassen will man mit einer Kassenpflicht ab einem Gesamtumsatz von 100.000 Euro verringern. Denn, so das Ministerium:
"Bei einem verpflichtenden Einsatz von elektronischen Kassen, die den Anforderungen des § 146a der Abgabenordnung (AO) entsprechen, werden die Grundaufzeichnungen durch die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt und es werden Grundaufzeichnungen nach der digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) erzeugt."
Heißt: Wer Einnahmen nicht korrekt im Kassensystem erfasst, fliegt beim Finanzamt schneller auf.
Das Bundesfinanzministerium schätzt, dass es in Deutschland noch etwa 115.000 offene Ladenkassen gibt. Deren Kassen-Umsätze seien missbrauchsanfällig, weil es keine oder nur handschriftliche Aufzeichnungen gibt.
Neu in den Gesetzentwurf dazugekommen, ist eine Ausnahmeregelung, die unter anderem das Handwerk begrüßt: Ausgenommen von der Kassenpflicht sind demnach Steuerpflichtige, die im Jahr Barumsätze im Wert von unter 12.000 Euro haben.
Geplant sind weitere Befreiungen, die aber erst später durch eine Rechtsverordnung des BMF dazukommen. Beispielsweise für Händler auf Märkten und Volksfesten.
Kritik der VerbändeDer Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Zentralverband des Bäckerhandwerks kritisieren, dass die Bonpflicht nicht wie im Koalitionsvertrag angekündigt, abgeschafft wird.
👉🏻 Lesen Sie hier mehr zu den Statements des ZDH und des Bäckerhandwerks.
Digitale Belege sollen die Regel werden
Foto: © nx123nx/123RF.comEin Thema, dass speziell das Bäckerhandwerk verärgert ist, dass die im Koalitionsvertrag angekündigte Abschaffung der Bonpflicht doch nicht kommen soll. Nur die Ausgabepflicht von Papierbons soll ab 2028 abgeschafft werden.
Der Entwurf sieht vor, dass die Ausgabe von Papierbons dann durch die Bereitstellung elektronischer Belege (etwa per QR-Code oder E-Mail) abgelöst wird. Dabei handele es sich um eine Belegbereitstellungspflicht, so das BMF. "Es gibt aber keine Pflicht des Kunden, den elektronischen Beleg in Empfang zu nehmen."
Und: Wer weiterhin eine Papierquittung möchte, hat einen Anspruch darauf. "Das soll aber nur noch ausdrücklich auf Wunsch der Kundinnen und Kunden passieren. So soll sichergestellt werden, dass digitale Belege künftig vorrangig sind und Papierbelege nur die Ausnahme bleiben", betont das Ministerium.
Weitere Änderungen in Kürze:
Bilanzen und Abschlüsse: Außerdem ist als Entlastung vorgesehen, dass rein steuerliche Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse nicht mehr in Papierform aufbewahrt werden müssen.
Neuer Straftatbestand: Um Steuerhinterziehung effektiver bekämpfen zu können, wird ein neuer Straftatbestand eingeführt. Er betrifft diejenigen, die Manipulationssoftware für elektronische Aufzeichnungssysteme benutzen oder vertreiben.
Neue Ordnungswidrigkeit: Es wird ein Ordnungswidrigkeitstatbestand eingeführt, falls jemand der Kassenpflicht unterliegt und kein elektronischen Aufzeichnungssystems mit TSE benutzt oder sich nicht an die Pflicht zur digitalen Belegbereitstellung hält.
Mietwagen und Taxis: Der Anwendungsbereich des § 146a der Abgabenordnung wird erweitert, sodass auch durch Mietwagen mit Wegstreckenzählern, die über eine digitale Schnittstelle verfügen, ausgestattet werden müssen. Dadurch werden Taxis und Mietwagen gleichbehandelt.
Mehr Befugnisse der Ermittler: Die Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden bei der Fälschung technischer Aufzeichnungen wird gestärkt.
Fahrende Händler: Es wird eine Zuständigkeitsregelung für Kassen-Nachschauen bei fahrenden Händlern geschaffen.
Wechsel der TSE melden: Es wird eine Mitteilungspflicht bei Wechsel der TSE eingeführt.
Quelle: BMF
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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