Bei der Aktivrente gehen Selbstständige wie Handwerker mit eigenem Betrieb leer aus.

Bei der Aktivrente gehen selbstständige Handwerker bisher leer aus. (Foto: © ginasanders/123RF.com)

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Petitionsausschuss: Keine Aktivrente für Selbstständige

Der Petitionsausschuss des Bundestags empfiehlt, Selbstständige vorerst nicht in die Aktivrente einzubeziehen. Denn es sei eine Evaluierung des Gesetzes geplant.

Der Petitionsausschuss sieht aktuell keinen Bedarf, Selbstständige in die Aktivrente einzubeziehen. Am 14. Oktober 2026 hat der Ausschuss beschlossen, dass der Bundestag das Anliegen nicht weiter verfolgen soll. 

24.000 steuerfrei nur für angestellte Rentner

Die Aktivrente ist keine echte Rente, sondern ein Steuerfreibetrag von bis zu 2.000 Euro monatlich oder 24.000 Euro jährlich. Sie gilt seit 2026 ausschließlich für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Rentenalter. Damit will die Bundesregierung einen gezielten Anreiz dafür geben, dass ältere Arbeitnehmer weiter beruflich tätig bleiben. Hintergrund ist die demografische Entwicklung, die in den nächsten Jahren den Fachkräftemangel weiter verschärfen wird. 

Wer als Selbstständiger, Freiberufler oder auf Honorarbasis über die Regelaltersgrenze hinausarbeitet, muss die Einkünfte weiterhin regulär versteuern. Verbände wie der Verband der Gründer und Selbstständige Deutschland (VGSD) oder der Bund der Steuerzahler kritisieren den Ausschluss als Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetz und prüfen rechtliche Schritte. Auf Parteitagen – wie dem der CDU – wurden bereits Beschlüsse gefasst, ein ähnliches Anreizmodell für Selbstständige zu fordern, Gesetzesänderungen dazu sind aktuell aber nicht umgesetzt.

Prüfung nach zwei Jahren

Der Mann, der die Petition eingereicht hatte, argumentierte: Nur wenn alle Beschäftigungsformen einbezogen würden, könne die Aktivrente das Potenzial älterer Menschen für den Arbeitsmarkt optimal nutzen. Er verwies auf den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 Grundgesetz und darauf, dass für die Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern und Selbstständigen kein sachlicher Grund vorliege. 

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Auch der Gesichtspunkt der Altersvorsorge spreche für die Einbeziehung Selbstständiger, da letztere – anders als Arbeitnehmer – nur punktuell durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert seien, heißt es in der öffentlichen Petition. Die Ausdehnung der Aktivrente auf Selbstständige würde ehemaligen Arbeitnehmern ermöglichen, als Selbstständige weiterbeschäftigt zu sein, was durch den Wegfall von Sozialabgaben sowohl für Arbeitnehmer als auch für Auftraggeber attraktiv sein könnte,

Der Petitionsausschuss hingegen verwies auf die geplante Evaluierung des Aktivrentengesetzes. Die Bundesregierung will nach zwei Jahren prüfen, ob das Aktivrentengesetz seine Ziele erreicht und ob eine Erweiterung auf Selbstständige sinnvoll ist. Vor diesem Hintergrund sieht der Petitionsausschuss aktuell keinen parlamentarischen Handlungsbedarf.

Quelle: Bundestag

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Text: / handwerksblatt.de

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