Tischler Schreiner Deutschland unterstützt seine Mitglieder mit Muster-AGB.

Tischler Schreiner Deutschland unterstützt seine Mitglieder mit Muster-AGB. (Foto: © Wavebreak Media Ltd/123RF.com)

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Schließen Sie Schlupflöcher in Ihren AGB!

Bei Materialfehlern haftet seit Jahresbeginn der Lieferant auch für die Aus- und Einbaukosten. Handwerker sollten aber ihre AGB ändern, damit sie in den vollen Genuss dieser Gesetzesänderung kommen.

Es hat sich noch nicht bei allen herumgesprochen: Am 1. Januar 2018 ist die Reform der Mängelhaftung in Kraft getreten. Seitdem erhalten Handwerker vom Händler auch Arbeitskosten erstattet, die ihnen durch den Einbau fehlerhaften Materials entstehen. Früher blieben sie auf diesen Kosten sitzen.

Klingt einfach, oder? "Ist es aber nur, wenn sich Tischler und Schreiner auch gegen unfaire Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Wehr setzen", erklärt Martin Paukner, Hauptgeschäftsführer bei Tischler Schreiner Deutschland (TSD). Der Gesetzgeber hat – entgegen der Empfehlung von TSD – bei der gesetzlichen Neugestaltung zugelassen, dass Lieferanten die Haftung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen können.

Die Innungsorganisation reagierte und passte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Tischler- und Schreinerbetriebe an. "Mit dieser Maßnahme bietet die kleinste ’Rechtsschutzversicherung‘ der Branche, unseren Mitgliedern wieder die nötige Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr", betont Paukner.

"Fairer Handwerkspartner": Nicht nur Holzhandel verzichtet auf AGB-Änderung

Doch damit nicht genug. Mit der Initiative "Fairer Handwerkspartner" geht die Innungsorganisation noch einen Schritt weiter und fragt bei Herstellern und Lieferanten direkt nach. Faire Handwerkspartner sind demnach Unternehmen, die auf die ungerechte Abänderung der gesetzlichen Vorschrift in ihren AGB verzichten. Immer mehr Unternehmen bekennen sich zu der Initiative (siehe Liste unten).

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Außerdem erhält Tischler Schreiner Deutschland jetzt prominenten Beistand: Auch der Gesamtverband Deutscher Holzhandel e. V. (GD Holz) unterstützt das Gewerk und hat seine Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für den Holzhandel (ALZ) der Gesetzeslage angepasst. Damit empfiehlt der GD Holz seinen Mitgliedsunternehmen, die angepasste Haftung zu übernehmen und nur rechtlich belastbare Regelungen gegenüber den Handwerkskunden zu verwenden.

"Die Positionierung des GD Holz, aber auch die anderen Rückmeldungen signalisieren uns, dass viele Unternehmen an einer vernünftigen Lösung interessiert sind und den Rechtsrahmen nicht unnötig strapazieren wollen", erklärt Paukner. "Wenn die Betriebe außerdem entsprechend angepasste AGB nutzen, sind sie grundsätzlich auf der sicheren Seite."

Praktisch: Die aktualisierten AGB von Tischler Schreiner Deutschland können im TSD-Onlineshop in der Rubrik "Betriebsausstattung" bestellt werden.

Liste fairer Handwerkspartner

Diese Unternehmer verzichten zugunsten des Handwerks auf eine Änderung ihrer AGB:

Text: / handwerksblatt.de

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