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Strom und Wärme: Neue KfW-Förderung für Unternehmen

Neuer Förderkredit der KfW für Unternehmen mit Investitionsplänen in Photovoltaik, Stromspeicher, Wärme oder Kälte aus erneuer­baren Energien.

Das neue Förderprogramm der KfW "Erneuerbare Energien Plus" richtet sich an Unternehmen und Freiberufler, die in Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuer­baren Energien investieren wollen.

Der zinsgünstige Förderkredit kann bis zu bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben betragen. Es gibt keinen Mindestbetrag, sodass das Programm auch für Handwerker interessant sein könnte, die zum Beispiel in eine PV-Anlage mit Speicher investieren möchten. Die Voraussetzungen finden Sie hier als pdf.

Gefördert werden:

Die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien

  • Photovoltaik­anlagen
  • CSP-Anlagen
  • Windkraft­anlagen On­shore / Off­shore
  • Anlagen zur Strom­erzeugung aus Meeres­energie
  • Wasser­kraft­anlagen
  • Strom­erzeugung ausschließlich aus: Bio­masse, Bio­gas, Bio­kraft­stoffen

Die Erzeugung von Wärme/Kälte aus erneuerbaren Energien

  • Elektrische Wärme­pumpen
  • Solar­thermie
  • Geo­thermie­anlagen
  • Erzeugung von Wärme/Kälte aus: erneuer­barem Wasser­stoff, Bio­masse, Bio­gas, flüssigen Bio­brenn­stoffen

Energiespeicher für erneuerbare Energien

  • Strom­speicher
  • Wärme­speicher
  • Wasser­stoff­speicher

Außerhalb der EEG-Förderung

Das Programm richtet sich ausdrücklich an Vorhaben außerhalb der EEG-Förderung. Das heißt: Wenn der Betrieb für dieselbe Anlage bereits eine EEG-Vergütung oder eine vergleichbare staatliche Förderung nutzt, ist das ein Ausschlussgrund.

Beantragt wird KfW "Erneuerbare Energien Plus (Kredit Nr. 570)" über die Hausbank oder andere Finanzierungspartner. Diese leiten den Antrag an die KfW weiter. 

Attraktive Förderung Für Photovoltaik-Anlagen und andere Erneuerbare-Energien-Stromerzeugungsanlagen, die keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen und für die keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - oder eine vergleichbare Förderung - in Anspruch genommen wird, gibt es einen zinsverbilligten Kredit mit Beihilfe‍.

Quelle: KfW

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Text: / handwerksblatt.de