Die Bundesregierung hat das Förderprogramm "Ausbildungsplätze sichern" geändert. Die Handwerkskammer Koblenz zeigt sich zufrieden mit den Änderungen.

Die Bundesregierung hat das Förderprogramm "Ausbildungsplätze sichern" geändert. Die Handwerkskammer Koblenz zeigt sich zufrieden mit den Änderungen. (Foto: © Marian Vejcik/123RF.com)

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Änderung bei Ausbildungs-Förderprogramm

Die aktuellen Änderungen im Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" sorgen für deutliche Verbesserung für Handwerksbetriebe.

Kürzlich wurden im Bundesanzeiger die Änderungen im Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" veröffentlicht. Durch die Anpassungen der ersten Förderrichtlinie erleichtert die Bundesregierung Handwerksbetrieben mit einem entsprechenden Ausbildungsengagement den Zugang zu den bereitgestellten Fördermitteln. "Wir begrüßen diesen Schritt der Bundesregierung ausdrücklich und freuen uns, dass die Kritik von Verbänden, Kammern und Handwerksunternehmen gehört und zeitnah aufgearbeitet wurde", kommentiert Handwerkskammer-Hauptgeschäftsführer Ralf Hellrich die Änderungen.

Ausbildungsprämie, Ausbildungsprämie plus, Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit und Übernahmeprämie werden folgendermaßen erweitert:

  • Ausbildungsbetriebe werden künftig mit Ausbildungsprämien gefördert bei Umsatzeinbruch von April bis Dezember 2020 in zwei zusammenhängenden Monaten durchschnittlich mindestens 50 Prozent oder in fünf zusammenhängenden Monaten durchschnittlich 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr (bisher: durchschnittlich mindestens 60 Prozent im April und Mai 2020 gegenüber Vorjahr). 
  • Durchführung Kurzarbeit im zweiten Halbjahr 2020 wird berücksichtigt (bisher: nur erstes Halbjahr 2020).
  • Ausbildungen, die vom 24. Juni bis 31. Juli 2020 begonnen haben, werden in die Ausbildungsprämien miteinbezogen.
  • Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit in der Ausbildung werden bis einschließlich Juni 2021 verlängert (bisher: bis einschließlich Dezember 2020).
  • Übernahme von Auszubildenden wegen pandemiebedingter Insolvenz des ursprünglichen Betriebes werden künftig bis 30. Juni 2021 unabhängig von der Betriebsgröße mit einer Übernahmeprämie gefördert (bisher: maximal 249 Mitarbeiter und bis 31. Dezember 2020).

Die Änderungen gelten auch rückwirkend: Anträge auf Förderungen können innerhalb von drei Monaten auch für bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse gestellt werden, für die bisher eine Förderung nicht möglich war, die aber von den geänderten Voraussetzungen erfasst sind. Das gilt auch, wenn ein vorheriger Antrag aus diesen Gründen abgelehnt worden ist. Die Änderungen treten am 11. Dezember 2020 in Kraft.

 

Hintergrund Weitere Informationen und Anträge gibt es online auf den Seiten der Arbeitsagentur.
Weitere Informationen zu dem Förderprogramm erteilt die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Koblenz entweder per Telefon unter der Nummer 0261  398333 oder per E-Mail unter ausbildung@hwk-koblenz.de

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Text: / handwerksblatt.de

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