Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm sieht einen degressive Abschreibungssatz von 75 Prozent nur für gewerbliche Kunden vor, die zwischen dem 30. Juni 2025 und 1. Januar 2028 E-Neufahrzeugen anschaffen. Leasingkunden erhalten keine Vorteile. Dasselbe gilt für Privathaushalte.

Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm sieht einen degressive Abschreibungssatz von 75 Prozent nur für gewerbliche Kunden vor, die zwischen dem 30. Juni 2025 und 1. Januar 2028 E-Neufahrzeugen anschaffen. Leasingkunden erhalten keine Vorteile. Dasselbe gilt für Privathaushalte. (Foto: © Lightpoet/123RF.com)

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Kfz-Gewerbe unzufrieden mit dem Investitionsprogramm

Der Bundestag hat das Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beschlossen. Der ZDK übt Kritik: Die degressive Sonderabschreibung für E-Autos sei zu begrüßen, die Förderung für Privatkunden sei aber unzureichend.

Der Deutsche Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen "für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland" zugestimmt. Mit verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten und Steuersenkungen für Unternehmen will die Bundesregierung das Wirtschaftswachstum ankurbeln. 

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) kritisiert die Verabschiedung des Gesetzes. Zwar werde die degressive Sonderabschreibung für Elektroautos eingeführt, doch bleibt die Förderung für private Kunden von E-Fahrzeugen unzureichend. "Der Investitions-Booster startet mit Fehlzündungen und verfehlt wichtige Anreize", sagt Thomas Peckruhn, Vizepräsident des ZDK.

"Hochlauf der E-Mobilität erfordert zusätzliche Maßnahmen"

Für einen Hochlauf der Elektromobilität brauche es zusätzliche Maßnahmen. Ohne eine Ausweitung der degressiven Sonderabschreibung für gewerbliche E-Fahrzeug-Käufe auf das bedeutende Leasinggeschäft bleibe die Förderung für große Teile des Marktes wirkungslos. Das Leasinggeschäft mache mehr als 60 Prozent der gewerblichen E-Fahrzeug-Neuzulassungen aus, so der ZDK.

Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm sieht einen degressiven Abschreibungssatz von 75 Prozent nur für gewerbliche Kunden vor, die zwischen dem 30. Juni 2025 und 1. Januar 2028 E-Neufahrzeugen anschaffen. Leasingkunden erhalten keine Vorteile. Dasselbe gilt für Privathaushalte.

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Kein Impuls zur Senkung der Ladestrompreise

"So wichtig eine Ankurbelung des Dienstwagengeschäfts für den Autohandel auch ist, die Bundesregierung sollte bei einer solchen Förderungsinitiative immer auch Impulse für private Haushalte mitdenken", erklärt Peckruhn. "Die Bundesregierung spricht von Subventionsverzicht, setzt aber gleichzeitig auf steuerliche Vorteile und Preisgrenzenanhebungen. Das passt nicht zusammen."

Um den Hochlauf der E-Mobilität auf breiter Ebene voranzubringen, seien neben der gewerblichen Förderung auch Wachstumsimpulse für Privatkunden notwendig. Enttäuscht zeigt sich der ZDK auch über die ausbleibende Absenkung der Stromsteuer. Ein Impuls zur Senkung der Ladestrompreise bleibe damit aus. Für einen seriösen Hochlauf der E-Mobilität müssten auch die Betriebskosten gesenkt werden – für private und für gewerbliche Kunden.

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Text: / handwerksblatt.de

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