Anfang 2027 soll der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro pro Stunde steigen.

Anfang 2027 soll der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro pro Stunde steigen. (Foto: © gwolters/123RF.com)

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Mindestlohn soll in zwei Schritten steigen

Die Mindestlohnkommission empfiehlt eine Anpassung der Lohnuntergrenze in zwei Schritten. Im nächsten Jahr soll sie auf 13,90 Euro pro Stunde steigen, Anfang 2027 dann auf 14,60. Gemischte Reaktionen kommen aus dem Handwerk.

Die Mindestlohnkommission hat ihre Beratungen zur Lohnuntergrenze beendet und eine zweistufige Erhöhung empfohlen. Demnach soll der gesetzliche Mindestlohn im kommenden Jahr auf 13,90 Euro pro Stunde steigen und Anfang 2027 in einem zweiten Schritt auf 14,60 Euro. Derzeit beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro.

Nach der Entscheidung warnt das Baugewerbe vor politischer Einflussnahme: "Die Mindestlohnkommission hat ihren Auftrag erfüllt und einen Vorschlag zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns für die kommenden zwei Jahre vorgelegt. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft erwartet, dass die Politik dieses Ergebnis akzeptiert, sagt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung.

"Erhöhungen sehr ambitioniert"

Dabei sollte berücksichtigt werden, dass die sehr ambitionierten Erhöhungen von 8,4 und 5,0 Prozent zahlreiche Tarifverträge im Bau- und Ausbaugewerbe betreffen. "Für die betroffenen Betriebe stellen diese Steigerungen eine erhebliche Belastung dar, die sich auch auf die Baukosten auswirken könnte. Deutschland ist stets gut damit gefahren, wenn sich die Politik nicht in die Lohnfindung eingemischt."

Auch das Friseurhandwerk rät der Politik, den Vorschlag der Kommission anzunehmen. "Die Entscheidung wurde mit Augenmaß getroffen", erklärt Manuela Härtelt-Dören, Präsidentin des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks. "Dass sie einstimmig von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite getragen wird, stärkt nicht nur Legitimation des Verfahrens, sondern auch die Sozialpartnerschaft. Sie setzt ein deutliches Signal gegen politische Einflussnahme.

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"Anhebung unter den Rahmenbedingungen machbar"

Der Beschluss eröffne der Friseurbranche den notwendigen Spielraum, um eigenständig tarifliche Lösungen mit den Sozialpartnern weiterzuentwickeln. "Wir müssen über bessere Arbeitsbedingungen und faire Lohnstrukturen selbst dafür sorgen, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht zum Dauermaßstab wird. Dazu benötigt es passende gesetzliche Rahmenbedingungen und den Willen der Politik, die Wettbewerbsverzerrungen in unserer Branche zu beseitigen."

Die Anhebung des Mindestlohns sei eine Herausforderung", so Härtelt-Dören weiter. "Gleichwohl ist sie unter den gegebenen Rahmenbedingungen machbar – vorausgesetzt, die politischen Partner stehen zur getroffenen Vereinbarung und sichern den wirtschaftspolitisch eingeschlagenen Kurs."

"Wir brauchen tragfähige wirtschaftspolitische Antworten"

"Wir begrüßen, dass Verantwortung und Augenmaß gezeigt wurden, das Problem ist jedoch nicht vom Tisch", erklärt Roland Ermer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks. Denn selbst moderate Erhöhungen träfen eine schon durch pandemiebedingte Ausfälle, explodierende Energiepreise, Lieferkettenproblemen und einen beispiellosen Bürokratieaufwand stark belastete Branche.

"Wer weiter am Mindestlohn dreht, muss die Rahmenbedingungen für die Betriebe verbessern", fordert Dr. Friedemann Berg, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands. "Wir brauchen tragfähige wirtschaftspolitische Antworten und keine symbolischen Kompromisse." Der Zentralverband fordert daher die Politik auf, die wirtschaftliche Realität des Handwerks stärker in den Fokus zu nehmen.

"Erhöhung schwer verkraftbar"

Das sächsische Handwerk urteilt kritisch: Die Anhebung werde für die Handwerksunternehmen nur schwer zu stemmen sein. "Die Handwerksunternehmen im Freistaat plagen ohnehin schon große konjunkturelle Sorgen. In dieser herausfordernden Situation wird mit der Anhebung des Mindestlohns auch das gesamte Lohngefüge in den Betrieben angepasst werden müssen", so Uwe Nostitz, Präsident des Sächsischen Handwerkstags.

Die Kostensteigerung sei besonders für Handwerksbetriebe im ländlichen Raum und in Grenznähe nur schwer verkraftbar. Zudem werde sich die Steigerung des Mindestlohns in höheren Verbraucherpreisen niederschlagen. "Das sächsische Handwerk erwartet nunmehr von den Regierenden, die Entscheidung dieses unabhängigen, überparteilichen Gremiums zu respektieren und nicht durch neuerliche, parteipolitisch motivierte Attacken zu belasten."

"Entscheidung hat große Bedeutung"

Angesichts der aktuell sehr schwierigen Situation vieler brandenburgischer Handwerksbetriebe habe die Entscheidung der Mindestlohnkommission große Bedeutung, so der Präsident des Handwerkskammertages des Landes Brandenburg, Robert Wüst. "Positiv ist, dass sich die Kommission mit ihrer einstimmigen Entscheidung jeder politischen Instrumentalisierung widersetzt hat."

Das sei ein starkes Signal für eine verantwortungsbewusste Sozialpartnerschaft. Gleichwohl werde die Anhebung des Mindestlohns zahlreiche Handwerksbetriebe in Brandenburg vor erhebliche Herausforderungen stellen. Deswegen müssten mittelständische Betriebe in Brandenburg entlastet werden – durch Bürokratieabbau, eine faire Auftragsvergabe und steuerliche Erleichterungen. Nur so ließen sich die steigenden Lohnkosten abfedern.

"Handwerk braucht Verlässlichkeit"

Wüst: "Wir stehen zum Grundsatz guter Arbeit und fairer Bezahlung – das muss aber durch wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen begleitet werden. Das brandenburgische Handwerk braucht Verlässlichkeit, nicht nur bei Löhnen, sondern auch bei Kosten, Personal und Marktbedingungen."

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Text: / handwerksblatt.de

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