Die Mehrzahl der Handwerksbetriebe, die während der Corona-Krise geöffnet haben dürfen, haben das auch. Das ergab eine Blitzumfrage der Handwerkskammer Münster.

Die Mehrzahl der Handwerksbetriebe, die während der Corona-Krise geöffnet haben dürfen, haben das auch. Das ergab eine Blitzumfrage der Handwerkskammer Münster. (Foto: © tonktiti/123RF.com)

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Viele Betriebe sind für ihre Kunden da

88 Prozent der Betriebe halten ihre Werkstätten derzeit geöffnet, ermittelte die Handwerkskammer Münster in einer Blitzumfrage.

Geöffnete Werkstätten, frisches Brot aus der Bäckerei, aktive Baustellen – viele Handwerksbetriebe im Münsterland und in der Emscher-Lippe-Region sind weiterhin für ihre Kunden da. Mit Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen nehmen die meisten weiterhin Aufträge für handwerkliche Leistungen an. Darauf weist die Handwerkskammer Münster hin. "So trägt das regionale Handwerk dazu bei, dass die Versorgung mit Produkten und Dienstleistungen nach wie vor funktioniert", betont Handwerkskammer-Präsident Hans Hund. Für zahlreiche Handwerksunternehmen gehe es derzeit um die nackte Existenz. Am stärksten gefordert seien Betriebe mit direktem Kontakt zu Kunden, wenn diese aus Angst vor einer Ansteckung wegblieben. Dabei gelte für Handwerker das gleiche Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern zu Kunden wie in Supermärkten.

Blitzumfrage der Handwerkskammer Münster

In einer aktuellen Umfrage der Handwerkskammer Münster sagen 88 Prozent der teilnehmenden Betriebe, die ihre Werkstätten weiterhin geöffnet halten dürfen, dass sie dies auch tun. Nur zwölf Prozent bieten derzeit trotz Erlaubnis keine Leistungen an. Nach der Coronaschutzverordnung ist Friseur- und Kosmetiksalons keine Tätigkeit gestattet. Betrieben mit Geschäftslokal ist lediglich der Verkauf von Waren untersagt, die nichts mit einer gleichzeitigen handwerklichen Leistung zu tun haben. Die Arbeiten in der Werkstatt gehen aber weiter. Einige Betriebe liefern ihre Waren auch zu Kunden. Handwerksleistungen auf Baustellen seien erlaubt, sofern es im Einzelfall keine anderweitige behördliche Anordnung durch das zuständige Gewerbeordnungsamt gebe, so die Handwerkskammer

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Text: / handwerksblatt.de

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