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HWK Münster | Oktober 2026
Gründungstage Münster: HWK bietet Workshops an
Bei den Gründungstagen Münster vom 9. bis 11. November 2026 unterstützt die Handwerkskammer Münster angehende Unternehmer mit vier Workshops.
De Handwerkskammer des Saarlandes informiert ihre Mitgliedsbetriebe über die Änderungen im Tachographenrecht. (Foto: © Vladimir Sladek/123RF.com)
Vorlesen:
17. April 2026
Ab Juli 2026 gilt in der EU eine neue Regelung für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,5 Tonnen. Die HWK informiert dazu.
Nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe aa der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 unterliegen ab dem 1. Juli 2026 grenzüberschreitende Güterbeförderungen oder Kabotagebeförderungen mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 2,5 Tonnen übersteigt, den Bestimmungen der Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten. Damit verbunden ist grundsätzlich auch die Pflicht zur Verwendung eines Fahrtenschreibers (Tachograph) nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
Für die Betriebe des Handwerks können jedoch Ausnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 greifen. Durch diese weitergehende Regelung wäre ein Großteil der handwerklichen Transporte zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen von Pflichten zur Nutzung von Tachographen ausgenommen.
Hintergrund: Tachographenrecht Hintergrund Hier gibt es weitere Informationen der HWK des Saarlandes zum Nachlesen.
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