Nicht verpassen sollten interessierte Handwerksbetriebe die Fristen für die Förderung von E-Mobilität im Betrieb.

Nicht verpassen sollten interessierte Handwerksbetriebe die Fristen für die Förderung von E-Mobilität im Betrieb. (Foto: © Lightpoet/123RF.com)

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Förderung von E-Mobilität – Fristen laufen ab

Die Handwerkskammer des Saarlandes informiert: Die Förderprogramme für E-Mobilität und die dazugehörige Ladeinfrastruktur enden in Kürze.

Wer betriebliche Mobilität voranbringen oder Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern errichten möchte, sollte den Förderantrag zeitnah stellen.

"Mobil gewinnt": bis 31. Dezember 2026

Handwerksbetriebe können noch bis zum 31. Dezember 2026 vom Programm "Mobil gewinnt" profitieren. Über die Initialförderung sind bis zu 5.000 Euro für eine professionelle Erstberatung zur betrieblichen Mobilität möglich – etwa zu Fuhrpark, Ladeinfrastruktur oder neuen Wegen zur Arbeit. Qualifizierte Expertinnen und Experten helfen dabei, passende Lösungen für den eigenen Betrieb zu finden.

Liegen bereits konkrete Umsetzungsideen vor, kann die Breitenförderung bis zu 60.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss ermöglichen.

Gefördert werden unter anderem:

  • Kauf von E-Fahrzeugen und E-Rollern
  • Ladesäulen auf dem Betriebsgelände
  • Lastenfahrräder und Pedelecs
  • Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus: bis 10. November 2026

Für die Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern läuft das Bundesförderprogramm "Laden im Mehrparteienhaus" für Wohnungseigentümergemeinschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen bereits am 10. November 2026 aus. Auch KMU sind hier förderfähig. Die Mittel werden nach Eingangsreihenfolge der Anträge vergeben.

Gefördert werden die Anschaffung und Errichtung nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, beispielsweise Wandladestationen, Netzanschlüsse und notwendige Baumaßnahmen. Je elektrifiziertem Stellplatz sind bis zu 1.300 Euro ohne Wandladestation, bis zu 1.500 Euro mit Wandladestation und bis zu 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden möglich.

 

Hintergrund: E-Mobilitätsförderung Hintergrund Informationen zur Antragstellung gibt es hier.  
Kontakt Beratung bei der HWK: Bei Unklarheiten zu den Förderprogrammen sowie allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise steht der HWK-Fachbereich "Energie-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsberatung" mit Rat und Tat zur Seite.
Ansprechpartner Marcel Quinten, Tel. 0681 5809264, E-Mail: m.quinten@hwk-saarland.de
Online Hier gibt es Infos zur Erstberatung für Einsteiger. Hier geht es zum Beratungspool für die Erstberatung. 

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Text: / handwerksblatt.de

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