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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Neuerung im Berufsbildungsgesetz betreffen auch Handwerksunternehmen. (Foto: © kzenon/123RF.com)
Vorlesen:
Das Berufsbildungsgesetz wurde mit dem Jahreswechsel novelliert. Informationen darüber, was relevant ist, teilt die Handwerkskammer des Saarlandes mit.
Zum 1. Januar dieses Jahres ist die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes in Kraft getreten. Relevant für Handwerksunternehmen sind insbesondere die Neuerungen hinsichtlich der Freistellung nach der Berufsschule und die Mindestausbildungsvergütung.
Hintergrund: Mehr über das Thema der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes gibt es online hier zu lesen.
Weitere Meldungen aus dem Bezirk der Handwerkskammer des Saarlandes
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