Neuerung im Berufsbildungsgesetz betreffen auch Handwerksunternehmen. (Foto: © kzenon/123RF.com)

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Neue­run­gen im Be­rufs­bil­dungs­ge­setz

Das Berufsbildungsgesetz wurde mit dem Jahreswechsel novelliert. Informationen darüber, was relevant ist, teilt die Handwerkskammer des Saarlandes mit.

Zum 1. Januar dieses Jahres ist die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes in Kraft getreten. Relevant für Handwerksunternehmen sind insbesondere die Neuerungen hinsichtlich der Freistellung nach der Berufsschule und die Mindestausbildungsvergütung.

 

Hintergrund: Mehr über das Thema der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes gibt es online hier zu lesen.

Weitere Meldungen aus dem Bezirk der Handwerkskammer des Saarlandes

Text: / handwerksblatt.de

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