Was tun nach einer überstandenen Corona-Infektion? Das Gesundheitsamt informiert.

Was tun nach einer überstandenen Corona-Infektion? Das Gesundheitsamt informiert. (Foto: © Jarun Ontakrai/123RF.com)

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Wichtige Infos nach Corona-Gesundung

Wer nach einer Coronainfektion die Arbeit wieder aufnimmt, bekommt hier wichtige Informationen des Gesundheitsamtes.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nach einer Coronainfektion ihre Arbeit wiederaufnehmen, sobald die Quarantäne behördlich aufgehoben wurde. Grundlage hierfür sind PCR-Untersuchungen mit dem sogenannten CT-Wert über 30, der anzeigt, dass keine infektiöse Viruslast mehr vorhanden ist und die Betroffenen sofort und ohne Risiko alle Tätigkeiten wiederaufnehmen können.

Im Rahmen der Pandemiebekämpfung wird jedoch das Gesundheitsamt immer wieder von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kontaktiert, denen trotz aufgehobener Quarantäne die Wiederaufnahme der Arbeit von ihren Arbeitgebern verwehrt wird.  

Im Zweifel Rücksprache halten

Hintergrund ist, dass die eingangs erwähnten PCR-Untersuchungen formal noch positiv sind, denn Patientinnen und Patienten können ohne Weiteres bis zu drei Wochen, teilweise auch länger, Virusbruchstücke und tote Viren ausscheiden, die aber dennoch von den PCR-Untersuchungen weiter detektiert werden. Daher ist der Test noch als "positiv" tituliert, medizinisch kann jedoch die Infektiösität der Patientinnen und Patienten ausgeschlossen werden. 

Es gibt daher keinen Grund, die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern von den Arbeitsplätzen fernzuhalten.   Im Zweifel ist die Rücksprache mit dem jeweiligen Betriebsarzt ebenso eine regelhafte und gute Möglichkeit, den Einzelfall zu erläutern.

 

Informationen und Kontakt Informationen Hier finden Betriebsinhaber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Handwerk eine Zusammenstellung von Informationen, die im Kontext der Pandemieentwicklung für die Ausübung ihrer Tätigkeit relevant sind, sowie eine Übersicht kompetenter Ansprechpartner der Handwerkskammer des Saarlandes. 
Kontakt Corona-Hotline des saarländischen Gesundheitsministeriums, Franz-Josef-Röder-Straße 23, 66119 Saarbrücken, E-Mail: corona@saarland.de, Telefon: 0681 5014422

Weitere Meldungen aus dem Bezirk der Handwerkskammer des Saarlandes

Text: / handwerksblatt.de

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