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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Bis Mitte Juli 2022 soll die Lohnuntergrenze in vier Stufen angehoben werden. (Foto: © gwolters/123RF.com)
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Juli 2020
Die Mindestlohnkommission empfiehlt, dass die Lohnuntergrenze in vier Stufen auf 10,45 Euro angehoben wird.
Bis 2022 soll der Mindestlohn in vier Stufen auf 10,45 Euro steigen. Die Mindestlohnkommission empfiehlt eine Anhebung auf 9,50 Euro zum 1. Januar 2021, auf 9,60 Euro zum 1. Juli 2021, auf 9,82 Euro zum 1. Januar 2022 und auf 10,45 Euro zum 1. Juli 2022.
Der Beschluss zur Erhöhung des Mindestlohns soll zu fairen und funktionierenden Wettbewerbsbedingungen beitragen, indem er einem Verdrängungswettbewerb durch niedrigste Arbeitsentgelte entgegenwirkt, heißt es im Beschluss der Kommission.
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"Für Betriebe, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Löhnen auf Mindestlohnniveau beschäftigen, bedeutet ein höherer gesetzlicher Mindestlohn steigende Lohn- und damit Produktionskosten." Die Evaluationsergebnisse zeigten, dass keine grundsätzlich nachteiligen Wirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Wettbewerbssituation zu beobachten seien.
"Vor dem Hintergrund der vorliegenden Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Erkenntnisse zur Beschäftigungs- und Wettbewerbssituation hält es die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung für vertretbar, den Mindestlohn in diesen Stufen und in diesem Umfang zu erhöhen, um den Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirksam zu verbessern", kommentiert der Vorsitzende der Mindestlohnkommission, Jan Zilius den Beschluss.
Quelle: Mindestlohnkommission
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