Bei der Denkmalpflege spielt die Verwendung von Blei eine Rolle.

Bei der Denkmalpflege spielt die Verwendung von Blei eine Rolle. (Foto: © kaiserdmitry /123RF.com)

Vorlesen:

Handwerk wehrt sich gegen Bleiverbot

Anlässlich der Debatte im Bundesrat zu den Grenzwerten für Blei in der europäischen Chemikalienverordnung setzt sich der ZDH dafür ein, dass handwerkliche Tätigkeiten unter Anwendung von Blei möglich bleiben.

Die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) gilt europaweit seit 2007 und regelt die sichere Verwendung und Verantwortlichkeiten für hergestellte und in Verkehr gebrachte chemische Stoffe, Gemische und Erzeugnisse in der EU. Im Vordergrund steht dabei auch der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können.

REACH - verpflichtet Hersteller oder Importeure zur Ermittlung der gefährlichen Eigenschaften (wie zum Beispiel giftig, krebserregend, umweltgefährlich) von Stoffen (Chemikalien und Naturstoffe) und zur Bewertung der Wirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt im Rahmen einer Registrierung. Bislang wurden beinahe 23.000 Stoffe registriert (Stand 10/2021),
- erfasst auch die Verwendung der Stoffe als Bestandteil von Produkten,
- hat ein Zulassungsverfahren für besonders gefährliche Stoffe eingeführt,
- kann bestimmte gefährliche Stoffe verbieten oder beschränken,
- verpflichtet Hersteller oder Importeure zur Information sowohl über gefährliche Eigenschaften als auch über sichere Verwendungen der Stoffe,
- verpflichtet gewerbliche Verwender eine eigene Sicherheitsanalyse durchzuführen, wenn der Verwender von den Empfehlungen des Herstellers oder Importeurs abweicht,
- unterhält auf diese Weise ein dichtes Sicherheitsnetz bis auf die Ebene der Produkte.
Quelle: Bundesumweltministerium

Sollten diese Risiken zu groß oder unbeherrschbar werden, können die Behörden die Verwendung von Stoffen einschränken oder verbieten. Langfristig sollen die gefährlichsten Stoffe aus dem Verkahr gezogen und durch andere, weniger gefährliche ersetzt werden. Dabei geht es laut der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) nicht nur um in industriellen Prozessen verwendete Stoffe, sondern auch für die im täglichen Leben vorkommende Stoffe, etwa in Reinigungsmitteln, Farben oder Lacken und in Produkten wie Kleidung, Möbel und Elektrogeräte.

Verbot steht wieder im Raum

In der Vergangenheit wurde in Zusammenhang mit der Verordnung schon öfter über Blei als gefährlichem Stoff diskutiert und im April hat die ECHA der Europäischen Kommission erneut empfohlen, die Verwendung von Blei ausnahmslos zu verbieten. Bisher hatte die Kommission ein Bleiverbot abgelehnt, nun steht es wieder im Raum. Betriebe, die Blei nach einem Verbot weiterhin vertreiben oder verwenden wollen, müssten dafür einen Antrag auf Zulassung bei der Kommission stellen.

Im Handwerk beträfe ein Verbot verschiedene Gewerke, darunter Musikinstrumentenmacher, SHK-Handwerker, Dachdecker, Glaser, Steinmetze, Tischler, Schreiner und Kachelofenbauer. In der Diskussion ist auch eine Absenkung des Grenzwerts für Blei, die ebenfalls große Folgen für die Betriebe hätte. Die in der Richtlinie geplante Senkung der Grenzwerte bei Blei würde den Umgang mit dem Stoff teils erheblich erschweren, wenn nicht sogar unmöglich machen, sagt Holger Schwannecke.

Erhebliche Auswirkungen auf das Handwerk

"Das hätte erhebliche Auswirkungen auf das Handwerk, weil Handwerksbetriebe Blei für unterschiedliche, vielfach sehr spezifische Verwendungen nutzen, die zum Teil dem Erhalt von Kulturgütern, darunter Baudenkmälern, historischen Gegenständen und Musikinstrumenten dienen. Auch beim Bau von Strahlenschutztüren für den medizinischen Bereich spielt Blei eine zentrale Rolle", so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

Er fordert, dass die Grenzwert so gestaltet werden, dass Arbeitnehmern keinen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt werden, handwerkliche Tätigkeiten unter Anwendung von Blei und Bleiverbindungen mit Berücksichtigung strenger arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben aber weiterhin möglich bleiben. "Es gibt Verwendungen wie beispielsweise beim Orgelbau, bei denen Blei nicht durch andere Werkstoffe substituierbar ist. In anderen Bereichen gibt es keine gleichwertigen und nachhaltigen Alternativen", erklärt Schwannecke.

Bundesrat befasst sich mit REACH

BeschlussHier finden Sie den Beschluss des Bundesrats zur Chemikalienverordnung.Ganz aktuell hat sich der Bundesrat mit der geplanten Senkung der Grenzwerte für Blei beschäftigt. Er weist darauf hin, dass die Senkung des Grenzwerts den Umgang mit dem Stoff teils erheblich erschwere oder gar unmöglich mache. In der Denkmalpflege könnten wichtige Bereiche der Konservierung und Restaurierung nur unter Verwendung von Blei ausgeführt werden, da es dafür keinen adäquaten Ersatz gebe. "Zudem ist Blei im Bereich der Denkmalpflege für den Fortbestand des Wissens um historische Techniken und für deren Rekonstruktion unverzichtbar."

Deswegen empfiehlt der Bundesrat der Bundesregierung sich bei der Einführung neuer Grenzwerte dafür einzusetzen, dass die Verwendung von Blei in der Denkmalpflege und Restaurierung weiterhin möglich bleibt. Auch für die Orgelbauer sei Blei ein unverzichtbarer Werkstoff, für den es keine Erstzstoffe gebe. Auch hier sei eine Ausnahmeregelung nötig. Schließlich sei Blei auch für die Musikinstrumentenbauer wichtig, wenn auch in eher geringen Mengen. "Nach Auffassung des Bundesrates sollte die professionelle Verwendung von Blei im Rahmen der Herstellung, Reparatur und Restaurierung von Musikinstrumenten weiterhin möglich bleiben."

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!

Text: / handwerksblatt.de