In diesem Jahr bestellte Fahrzeuge sollen auch bei Lieferung im neuen Jahr mit dem niedrigeren Umsatzsteuersatz abgerechnet werden, schlägt der ZDK vor.

In diesem Jahr bestellte Fahrzeuge sollen auch bei Lieferung im neuen Jahr mit dem niedrigeren Umsatzsteuersatz abgerechnet werden, schlägt der ZDK vor. (Foto: © Andrey Popov/123RF.com)

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ZDK für Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung

Handwerkspolitik

Die Senkung der Umsatzsteuer hat laut Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes eine positive Wirkung auf den Absatz höherwertiger Güter. Diese Wirkung drohe zu verpuffen.

Die reduzierte Mehrwertsteuer soll während der Corona-Pandemie den Konsum anregen und die Wirtschaft ankurbeln. Der Plan der Bundesregierung ist, im neuen Jahr wieder zu den alten Steuersätzen zurückzukehren. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) schlägt nun vor, die Umsatzsteuersenkung zu verlängern.

In einem Schreiben an Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) weisen ZDK-Präsident Jürgen Karpinski und Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz auf die positive Wirkung dieser coronabedingten Steuersenkung besonders beim Absatz höherwertiger Güter an Privatkunden hin.

Der Automobilhandel ist beunruhigt

Dieser Effekt drohe zu verpuffen, wenn die Leistungserbringung nicht nicht noch im Dezember, sondern erst nach dem Jahreswechsel erfolgen könne, heißt es in den Schreiben. Dieses Szenario beunruhige den Automobilhandel besonders im Bereich Neuwagenverkauf. Denn weder der Automobilhändler noch dessen Kunde hätten Einfluss auf den Zeitpunkt der Auslieferung des Fahrzeugs.

Gründe für eine verspätete Auslieferung seien laut ZDK in lange Lieferzeiten, aber auch immer noch unbefriedigende Situation in vielen Zulassungsstellen, zum Jahresende verschärft durch geschlossene Schalter oder eingeschränkten Öffnungszeiten.

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Zwei Vorschläge des ZDK

Damit Privatkunden in solchen Fällen trotzdem noch vom Steuervorteil profitieren können, schlägt der ZDK als Alternative einer generell verlängerten, befristeten Umsatzsteuersenkung vor, diese Absenkung auch dann anwenden zu können, wenn die Ware noch vor dem Stichtag des 1. Januar 2021 bestellt worden ist, aber erst in 2021 ausgeliefert werden kann.

Ein weiterer Vorschlag des ZDK: Eine befristete Möglichkeit, in 2020 geleistete Anzahlungen auch bei Leistungserbringung erst nach dem Jahreswechsel dem niedrigeren Umsatzsteuersatz von 16 Prozebt zu unterwerfen. Dies sei europarechtlich unbedenklich.

Keine Vorteile im neuen Jahr

Wenn es bei den aktuellen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen bliebe, würden sowohl dem mittelständisch geprägten Automobilhandel als auch dessen privaten Kunden die Vorteile der befristeten Umsatzsteuersenkung in vielen Fällen vorenthalten.

Quelle: ZDK

Text: / handwerksblatt.de

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