ZDK fordert einfachere Verbrauchskennzeichnung
Die EU-Kommission will die Rechtsgrundlage für die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung überarbeiten. Trotz der geplanten Änderungen bedeute die Kennzeichnung mehr Bürokratie und sei eine "Gängelei der Betriebe", sagt der ZDK.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt die geplante Korrektur einer Folgeänderung bei der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung (Pkw-EnVKV). Aus seiner Sicht greift sie aber zu kurz. "Die anstehende europäische Revision muss aus Sicht des ZDK die Pkw-Kennzeichnung insgesamt einfacher, rechtssicherer und für Verbraucher verständlicher machen", fordert der Verband. ZDK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Hasler betont, dass die geplanten Änderungen das eigentlich Problem nicht lösten. Die Pkw-EnVKV sei immer noch vor eine "Gängelei der Betriebe" und schaffe neben mehr Bürokratie fragwürdige Geschäftspraktiken für professionelle Abmahnvereine.
"Wir brauchen praktische Verbrauchsinformationen, die Verbraucher verständlich informieren und für Autohäuser einfach umzusetzen sind", so Hasler. Für die Betriebe blieben die zentralen Probleme bestehen: zu viele Detailvorgaben, Auslegungsfragen und unklare Verantwortlichkeiten im digitalen Vertrieb. Der ZDK fordert deshalb, die europäische Revision nicht für weitere Komplexität, sondern für Vereinfachungen zu nutzen. In der Praxis führten viele Vorgaben zu Auslegungsfragen und erheblichem bürokratischem Aufwand. Problematisch sei auch, dass Verstöße nicht nur von den zuständigen Marktüberwachungsbehörden verfolgt, sondern auch wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden könnten.
"Ungeheuerliche Abmahnpraktiken"
Davon sind laut ZDK viele Betriebe betroffen, die auch wegen der enormen Komplexität der Vorgaben formale Fehler machen. Es gebe Fälle "ungeheuerlicher Abmahnpraktiken" einer Berliner Hilfe, die Autohändler für Fahrzeuge, die sichtbar noch nicht zum Verkauf standen und vom Transport noch foliert waren, wegen angeblicher Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht erfolgreich vor Gericht verklagt habe. "Europäische Harmonisierung darf nicht bedeuten, dass aus einem komplizierten deutschen Regelwerk ein noch umfangreicheres europäisches wird", sagt Hasler. "Das neue Label sollte sich auf die Informationen konzentrieren, die Verbraucher für ihre Kaufentscheidung tatsächlich brauchen."
Der ZDK setzt sich dafür ein, den Anwendungsbereich auf Neufahrzeuge zu beschränken. Für viele Gebrauchtfahrzeuge stünden die erforderlichen Daten nicht oder nicht mehr belastbar zur Verfügung. Zudem könnten Alterung, Umbauten oder technische Veränderungen dazu führen, dass ursprüngliche Herstellerangaben nicht mehr den Eigenschaften eines konkreten Fahrzeugs entsprechen. Eine Kennzeichnung auf dieser Grundlage könne Verbraucher irreführen und zusätzliche Haftungsrisiken für den Handel schaffen.
Praxistaugliches System schaffen
Auch eine Ausweitung der Kennzeichnung auf leichte Nutzfahrzeuge lehnt der ZDK ab. Sie würde zusätzliche Pflichten für die Betriebe schaffen, obwohl bei diesen Fahrzeugen insbesondere Einsatzprofil, Nutzlast und Betriebskosten für die Kaufentscheidung maßgeblich sind. Verbrauchs- und Emissionswerte hängen zudem stark von Konfiguration, Aufbau und Beladung ab. Besonders seien klare Verantwortlichkeiten. Im digitalen Vertrieb hätten Händler oft keinen Einfluss darauf, wie Fahrzeugdaten auf Plattformen oder in Konfiguratoren technisch dargestellt werden. Sie dürften deshalb nicht für Fehler oder technische Einschränkungen haften, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.
Hasler: "Verbraucherschutz und Bürokratieabbau sind kein Widerspruch. Eine gute Kennzeichnung muss die wesentlichen Informationen verständlich vermitteln, ohne die Betriebe mit unnötigen Detailpflichten zu belasten. Die europäische Revision bietet die Chance, aus den Erfahrungen mit der heutigen Pkw-EnVKV zu lernen und ein klares, schlankes und praxistaugliches System zu schaffen."
Quelle: ZDK
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Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
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