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Diesel müssen leider draußen bleiben

In Essen muss eine Autobahn gesperrt werden, in München passiert gar nichts - der aktuelle Stand in Sachen Fahrverbote in deutschen Städten könnte widersprüchlicher nicht sein. Hier ein kleiner Überblick.

Laut Umweltbundesamt sind es über 35 Städte in Deutschland, in denen der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickoxid (NO oder NO2) pro Kubikmeter Luft im vergangenen Jahr deutlich überschritten wurde. Wie die Kommunen damit umgehen, ist höchst unterschiedlich. Während Stuttgart beispielsweise das Fahrverbot umsetzt, haben andere Städte schon angekündigt, trotz gerichtlich verhängtem Fahrverbot auf Kontrollen zu verzichten. Doch die Liste ändert sich laufend. Die Deutsche Umwelthilfe klagt gegen die Luftreinhaltungspläne der Gemeinden und hat damit vor den Gerichten mehr oder weniger viel Erfolg.

Der Stand Ende Februar:

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  • Aachen: Die Stadt muss nach einem Urteil des örtlichen Verwaltungsgerichts ein Diesel-Fahrverbot vorbereiten, will es aber dennoch durch Umrüsten kommunaler Fahrzeuge vermeiden.

  • Berlin: Die Bundeshauptstadt verhängt voraussichtlich Mitte 2019 Einschränkungen für Diesel. Auf der Liste der Streckenabschnitte stehen die Leipziger Straße und die Friedrichstraße im Zentrum von Berlin, möglicherweise auch ein Teil der Berliner Stadtautobahn. Betroffen sind Diesel-Autos und -Lkw mit den Abgasnormen 1 bis 5.

  • Bochum: Klage eingereicht.

  • Bonn: Laut Gericht muss die Stadt 2019 in zwei Schritten - im April und September - Fahrverbote einführen. Das Land will Berufung einlegen.

  • Darmstadt: In der hessischen Riedstadt dürfen auf Basis einer außergerichtlichen Einigung seit dem 01. Juni 2019 Diesel bis Euronorm 5 und Benziner bis Euro-Norm 2 in Hügelstraße, City-Tunnel und Heinrichstraße nicht mehr fahren.

  • Dortmund: Klage eingereicht.

  • Düsseldorf: In Nordrhein-Westfalens Landeshauptstadt soll das Problem der viel zu hohen Stickstoffdioxid-Werte ohne Fahrverbote gelöst werden.

  • Essen: Hier gilt wohl die folgenschwerste Anordnung: Laut Verwaltungsgericht Gelsenkirchen muss die Stadt seit 01. Juli 2019 für Euro 4 und ab dem 01. September auch für Euro 5 eine Fahrverbotszone einrichten, in die ausdrücklich auch die Autobahn A40 einbezogen ist.

  • Frankfurt: Am Main gibt es so lange noch keine Dieselfahrverbote, wie das Berufungsverfahren vor Gericht läuft. Eigentlich sollten seit dem 01. Februar Einschränkungen für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und älter sowie Benziner der Norm 1 und 2 gelten, für Euro-5-Diesel ab September 2019.

  • Gelsenkirchen: Hier soll die Kurt-Schumacher-Straße bereits vom 01. Juli an nur noch für Euro-6 Diesel befahrbar sein. Für Gewerbetreibende gibt es Ausnahmen.

  • Hamburg: Seit dem 31. mai 2018 sind 580 Meter der Max-Brauer-Allee für alte Diesel-Pkw und 1,7 Kilometer der Stresemannstraße für alte Lkw gesperrt. Ausweichmöglichkeiten sind ausgeschildert, Ausnahmen gibt es für Anwohner und deren Besucher, Handwerker, Lieferwagen, Taxis und offizielle Fahrzeuge wie Polizei und Müllfahrzeuge.

  • Köln: Laut Gericht muss die Kommune 2019 in zwei Schritten - im April und September - Fahrverbote einführen. Das Land will Berufung einlegen.

  • Mainz: Die Stadt soll Fahrverbote vorbereiten, sie sollen ab dem 01. September gelten, wenn der Grenzwert im Mittel der ersten sechs Monate 2019 nicht eingehalten wird.

  • München: Der bayrische Verwaltungsgerichtshof hatte den Freistaat verurteilt, für München einen Luftreinhalteplan vorzulegen. Die Stadt hat inzwischen mit eigenen Stickoxid-Messungen an 20 Stationen festgestellt, dass die Luft in den Wohngebieten deutlich besser ist als bisher angenommen - vorläufig keine Einschränkungen.

  • Stuttgart: Hier gilt seit dem 01. Januar 2019 ein Fahrverbot für Fahrzeuge der Euro-Abgasnorm 4 und schlechter. Ausnahmegenehmigungen wurden bereits zu Tausenden beantragt, etwa die Hälfte genehmigt. Sie gelten für Anwohner, Dienstleistungs- und Einsatzfahrzeuge.

Quelle: Dataforce

Text: / handwerksblatt.de

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