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Corona-Schutzverordnung in NRW: Das ändert sich zum 1. Oktober

Zum 1. Oktober gilt eine neue Corona-Schutzverordnung in NRW, die einige Lockerungen vorsieht. Restaurants, Bäckereien und Cafés können auf Trennwände zwischen den Tischen in Innenräumen verzichten.

Die Landesregierung in NRW hat die Corona-Schutzverordnung angepasst. Ab dem 1. Oktober  und voraussichtlich bis 29. Oktober 2021 wird unter anderem auf eine Maskenpflicht im Freien verzichtet. Außerdem gibt es die Möglichkeit, einen PCR-Test durch kurzfristige Schnelltests zu ersetzten.

Auch für Gastronomen und Veranstalter gibt es Erleichterungen. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann appellierte in dem Zusammenhang an die Bürgerinnen und Bürger, "mit den wiedergewonnenen Freiheiten nach wie vor verantwortungsvoll umzugehen." Es bleibe weiterhin wichtig, die Impfkampagne voranzutreiben.   

Die Neuregelungen im Überblick

Keine Maskenpflicht im Freien mehr, in Warteschlangen werden Masken empfohlen

Bislang gab es in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern sowie bei Sport-, Kultur und sonstigen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Besucherinnen und Besuchern eine Maskenpflicht. Diese Pflicht fällt weg.

Trotzdem wird in der Verordnung weiterhin auch im Freien das Tragen einer Maske dringend empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann,  insbesondere in Warteschlangen.

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Keine besonderen Abstände/Trennwände in der Innengastronomie mehr vorgeschrieben

In der Innengastronomie sind keine besonderen Abstände oder Trennwände zwischen den Tischen mehr zwingend erforderlich. Die Einhaltung des Abstands oder Trennwände werden lediglich empfohlen. Es bleibt aber bei der Maskenpflicht außerhalb des festen Sitz- oder Stehplatzes.

PCR-Test kann durch kurzfristigen Schnelltest ersetzt werden

Überall dort, wo bislang nicht immunisierte Personen einen PCR-Test als Zugangsvoraussetzung (z.B. Diskotheken) oder als Bedingung für den Entfall der Maskenpflicht (etwa Chorproben) benötigt haben, kann ab 1. Oktober auch alternativ ein Schnelltest verwendet werden, wenn dieser höchstens sechs Stunden alt ist.

Mehr Zuschauer bei Großveranstaltungen

Bei Sportveranstaltungen, Konzerten, Musikfestivals und ähnlichem entfällt die absolute Obergrenze von 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauern vollständig. Bei Großveranstaltungen im Freien wird darüber hinaus die relative Obergrenze von 50 Prozent der regulären Zuschauerkapazität gelockert. Hier können nun alle Sitzplätze voll belegt werden, wenn die Veranstalterin bzw. der Veranstalter sicherstellen, dass außerhalb der Plätze Masken getragen werden.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

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Text: / handwerksblatt.de