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Kurzarbeit wird weiterhin leichter möglich sein

Die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld sollen bis 31. Dezember 2022 verlängert werden. Für die Betriebe ist und bleibt das ein wichtiges Instrument, um Entlassungen zu vermeiden.

Angesichts der weiterhin äußerst schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Betriebe  will die Bundesregierung die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2022 verlängern. Das sieht ein Referentenentwurf aus dem Bundearbeitsministerium vor. 

"Die Geschäftserwartungen der Unternehmen für die nächsten Monate sind bereits äußerst pessimistisch. Die Unternehmen benötigen in diesem schwierigen Umfeld weiterhin Unterstützung bei der Nutzung von Kurzarbeit, um Entlassungen möglichst vermeiden zu können", heißt es in dem Entwurf.

Auch im Handwerk wurde Kurzarbeit unter den erleichterten Zugangsvoraussetzungen während der letzten zwei Jahre vielfach eingesetzt. Im Lockdown zum Beispiel bei Friseuren, Brauereien oder in Bäckereicafés, später dann unter anderem auch bei Bau- und Ausbaubetrieben wegen des gravierenden Materialmangels.  

Erleichterte Zugangsvoraussetzungen

Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld, die in jedem Monat des Bezugs des Kurzarbeitergeldes erfüllt sein müssen, waren schon mehrfach verlängert worden und zuletzt bis zum 30. September 2022 befristet. Sie sollen nun noch einmal bis Jahresende verlängert werden. Das heißt:

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  • Die Zahl der Beschäftigten, die im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt bei mindestens zehn Prozent (normalerweise mindestens ein Drittel).
  • Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden (Minusstunden) wird weiter vollständig verzichtet.

Darüber hinaus sind weitere Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld geplant. So soll eine Verordnungsermächtigung für erleichtertes Kurzarbeitergeld bis Mitte 2024 verlängert werden.

 

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Text: / handwerksblatt.de

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