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HWK Trier | April 2024
Einsatz von Subunternehmen am Bau
In der Baubranche ist der Einsatz von Subunternehmen weit verbreitet. Bei der Vertragsgestaltung gilt es daher, Haftungsrisiken zu vermeiden.
Wer auf dem Bau arbeitet, muss seine Original-Papiere mit sich führen, Kopien werden vom Zoll nicht anerkannt. (Foto: © Dmitry Kalinovsky/123RF.com)
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Offensiv gegen Schwarzarbeit - Themen-Specials
Januar 2019
Damit die Schwarzarbeits-Kontrolleure vom Zoll schnell die Identität von Bau-Mitarbeitern feststellen können, müssen die immer einen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen können.
Handwerksblatt.de-Leserin Christine Bauer fragt: "Mein Freund arbeitet auf dem Bau, möchte aber nicht unbedingt seinen Original-Ausweis immer bei sich haben, da er leicht verloren gehen kann. Reicht auch eine Kopie des Personalausweises aus?"
Die Antwort von Michael Walk, Pressesprecher des Hauptzollamtes Düsseldorf, ist eindeutig: "Eine Ausweiskopie kann bei einer Kontrolle durch Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nicht anerkannt werden, auch wenn es sich um eine beglaubigte Kopie handeln sollte." Die Mitführungspflicht des Personalausweises ersetze die Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises, der ja ebenfalls nur im Original anerkannt werden konnte.
Das unterstreicht auch die juristischen Abteilung der Baugewerblichen Verbände NRW: "Zur Erfüllung der Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren nach dem Paragrafen 2 a Absatz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ist es nicht ausreichend, lediglich eine Kopie des Personalausweises mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung vorzulegen." Das Gesetz verlange ausdrücklich einen Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz – das heißt Originale. "Nach der Gesetzesbegründung ist anderenfalls eine eindeutige und fälschungssichere Personenidentifikation nicht möglich."
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