Foto: © auremar/123RF.com
HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Arbeitgeber, die bisher das sv.net genutzt haben, müssen sich unbedingt für das neue SV-Meldeportal registrieren. (Foto: © Jacob Ammentorp Lund/123RF.com)
Vorlesen:
März 2024
Das sv.net, das zum 29. Februar endgültig abgeschaltet werden sollte, kann vorerst weiter genutzt werden, meldet der ZDH. Trotzdem sollten sich Betriebe, die das noch nicht getan haben, umgehend bei dem neuen SV-Meldeportal anmelden.
Unter den rund 500.000 Arbeitgebern in Deutschland, die derzeit das Meldeportal sv.net nutzen, sind viele Handwerksbetriebe. Sv.net ist kein Lohnabrechnungsprogramm, sondern eine Ausfüllhilfe, für den elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen auf A1-Bescheinigungen an die Sozialversicherungsträger. Jährlich tauschen vor allem kleinere Unternehmen darüber etwa 20 Millionen Sozialversicherungsmeldungen mit den Datenannahmestellen der Sozialversicherungsträger aus.
Hierzu gibt es das neue "SV-Meldeportal", das ab 1. März 2024 das alte sv.net vollständig ersetzen wird. Sv.net sollte eigentlich zum 29. Februar endgültig abgeschaltet werden. "Um etwaige Probleme beim Übergang von sv.net zum neuen SV-Meldeportal zu vermeiden, wird das Portal sv.net nicht zum 29. Februar 2024 abgeschaltet, sondern kann vorerst weiter genutzt werden", meldet der ZDH.
Hintergrund für die Verlängerung ist, dass noch nicht alle potenziellen Nutzer beim neuen SV-Meldeportal registriert sind. Arbeitgeber, die sv.net nutzen, sollten das jetzt schnellstmöglich nachholen. Die Registrierung und das Login für Arbeitgeber und Selbstständige ist mit einem Elster-Zertifikat möglich.
Das neue SV-Meldeportal hat mehrere zusätzliche oder überarbeitete Funktionen, wie einen Online-Datenspeicher. Dieser richtet sich vor allem an Arbeitgeber mit bis zu zehn Mitarbeitern. Die neue Ausfüllhilfe ist ein Angebot, die Daten in einem zentralen, sicheren Datenspeicher vorhalten zu können.
"Diese Daten können später auch für die elektronische Betriebsprüfung genutzt werden", berichtet die "Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG)", die das SV-net betreibt.
Quellen: Knappschaft Bahn See; ZDH; ITSG
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!
4 Kommentare
Kommentar schreiben