BG BAU erweitert Förderprogramm für Arbeitsschutz
Die BG BAU erweitert ihr Förderprogramm um vier neue Arbeitsschutzprämien. Ab Juli 2025 sind Zuschüsse für Exoskelette, Staubabscheider, Steintrenner und spezielle Reinigungssysteme verfügbar.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Arbeitsschutz im Betrieb
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat zum 1. Juli 2025 vier neue Arbeitsschutzprämien in ihr Förderprogramm aufgenommen. Künftig können Unternehmen unter anderem für Staubabscheider, Steintrenner, Exoskelette sowie für ein Arbeitsschutzset zur staubarmen Reinigung finanzielle Unterstützung beantragen.
Vorsprung durch Förderung – BG BAU unterstützt Arbeitssicherheit
Mitgliederunternehmen der BG BAU erhalten für ausgewählte Arbeitsmittel und Maßnahmen finanzielle Zuschüsse, die das Arbeiten am Bau und in baunahen Dienstleistungen sicherer und gesünder machen. Im Rahmen der Arbeitsschutzprämien werden Teile der Anschaffungskosten erstattet.
"Investitionen in die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz lohnen sich immer – und für unsere Mitgliedsunternehmen sogar mehrfach: Sie schaffen damit nicht nur einen Mehrwert für sich und ihre Beschäftigten, im Rahmen unserer Arbeitsschutzprämien erstatten wir ihnen sogar einen Teil der Anschaffungskosten", sagt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU.
Neue Prämien für den Arbeitsschutz
Seit dem 1. Juli bietet die BG BAU vier neue Prämien für Arbeitsschutzmaßnahmen an. Bau- und Reinigungsunternehmen können ab sofort Zuschüsse für den Praxistest von Exoskeletten, für Arbeitsschutzsets zur staubarmen Reinigung von Abgas- und Lüftungsanlagen, für mobile Steintrenner und für Einrichtungen zur Staubabscheidung beantragen.
Exoskelette – Praxistest inklusive Einweisung
Bei körperlich belastenden Tätigkeiten auf Baustellen, etwa bei Überkopfarbeiten, dem Arbeiten mit stark vorgebeugtem Oberkörper oder beim Heben schwerer Lasten, können Rücken- und schulterunterstützende Exoskelette die Belastung reduzieren und die muskuläre Ermüdung verzögern. Für eine optimale Anpassung an die jeweiligen Tätigkeiten empfiehlt sich ein Praxistest.
Die BG BAU übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten für einen zweiwöchigen Praxistest samt Einweisung in die Handhabung der Exoskelette.
Weitere Informationen finden Sie unter Exoskelett-Einweisung.
Arbeitsschutzset für staubarmes Kehren und Reinigen ohne Absturzgefahr
Bei Arbeiten an Abgas- und Lüftungsanlagen ist die Staubbelastung für Beschäftigte hoch. Das neue, durch die BG BAU geförderte Arbeitsschutzset ermöglicht staubarmes Kehren und Reinigen und mindert die Absturzgefahr, indem das Arbeiten aus einer sicheren Position erfolgt.
Das Set umfasst rotierende Kehr- und Reinigungssysteme, akkubetriebene Bohrmaschinen, Abdichtelemente für Reinigungsöffnungen, einen Bauentstauber der Staubklasse M sowie einen Personenschutzschalter. Die Förderung ist unabhängig von der Höhe des Mitgliedsbeitrags möglich.
Details zur Förderung finden Sie unter Arbeitsschutzset Kehrung-Reinigung.
Mobile Steintrenner
Das Zuschneiden oder Trennen großformatiger, quarzhaltiger Steine erzeugt gesundheitsgefährdenden Staub. Die BG BAU fördert mobile Steintrenner, die ein staubarmes Zuschneiden ermöglichen und einen ergonomischen Vorteil bieten, da der Trennvorgang kraftschonend über einen Hebel erfolgt. Weitere Informationen zur Fördermöglichkeit: Steintrenner.
Einrichtungen zur Staubabscheidung
Bei der Bearbeitung unebener Werkstücke, beispielsweise aus Naturstein, entsteht Staub, der von herkömmlichen Maschinen oft nicht vollständig abgesaugt werden kann. Zum Schutz der Beschäftigten fördert die BG BAU die Anschaffung maschinenunabhängiger Geräte wie Absauganlagen oder Absaugwände zur Minimierung der Feinstaub- und Quarzstaubexposition an stationären Arbeitsplätzen.
Informationen zur Förderung finden Sie unter dem Stichwort Absauganlage.
Antragsverfahren für Förderungen
Das Prämienverfahren der BG BAU ermöglicht sowohl beitragsabhängige als auch beitragsunabhängige Förderungen. Unternehmen mit mindestens einer oder einem Beschäftigten und einem jährlichen Mindestmitgliedsbeitrag von 100 Euro können eine beitragsabhängige Förderung beantragen. Ebenfalls antragsberechtigt sind Unternehmen ohne Beschäftigte, wenn sie freiwillig bei der BG BAU versichert sind.
Zudem ist eine beitragsunabhängige Förderung für Maßnahmen zur Vermeidung von Absturzunfällen und das Schutzpaket für das Bauen im Bestand möglich.
Alle Informationen zum Prämienverfahren sowie die Antragsformulare finden Sie unter www.bgbau.de/praemien.
Quelle: BG BAU
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Text:
Jürgen Ulbrich /
handwerksblatt.de
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