Ab in die Tonne mit dem Schreiben der sogenannten "ZS Zahldienststelle"!

Für die Tonne: Schreiben der sogenannten "ZS Zahldienststelle"! (Foto: © David Mzareulyan/123RF.com)

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Vorsicht Abzocke: Gefälschte Abrechnungen vom Amtsgericht!

Eine sogenannte "ZS Zahldienststelle" verschickt falsche Abrechnungen für Handelsregistereinträge, die scheinbar direkt vom Amtsgericht kommen. Ab in den Papierkorb damit!

Betriebsinhaber sollten vorsichtig sein, wenn sie Formulare oder Rechnungen mit amtlichem Aussehen bekommen, warnt die Handwerkskammer Düsseldorf. Die sogenannte "ZS Zahldienststelle" ist ein Fake! Es handelt sich nicht um Abrechnungen für Handelsregistereintragungen, auch wenn sie scheinbar direkt vom Amtsgericht kommen.

Amtliches Aussehen ist eine Fälschung

Wie die Schreiben aussehen, erklärt der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW):

- Oben links findet sich das Landeswappen, daneben der Hinweis Land Bundesland, Amtsgericht Stadt mit Amtsgericht.

- Oben rechts wird eine "anordnende Dienstelle" (mit diesem Schreibfehler!) mit dem Bearbeiter "Herr Schröder" genannt. Auf allen Formularen hat Herr Schröder die Düsseldorfer Durchwahl 0211-78178-981378.

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- Die Handelsregisternummer des angeschriebenen Unternehmens wird als Kassenzeichen bezeichnet.

- Das Formular trägt den Titel "Zahlungsaufforderung".

- Abgerechnet wird ein Betrag von 349 Euro und zwar für "Kassenschuss (mit diesem Schreibfehler!) gem. § 13 /GnotKG, Anmeldung Handelsregister".

- Auf dem beigefügten, vorausgefüllten Überweisungsträger wird eine deutsche Bankverbindung angegeben.

- Der Versender bezeichnet sich selbst als "ZS Zahldienststelle", gibt aber keine Adresse an.

Nicht zahlen!

Der Schutzverband warnt: Die Abrechnung stammt nicht vom Amtsgericht, zahlen Sie nicht! Generell sollten Formulare, gerade mit amtlichem Anstrich, immer Anlass zu verschärfter Vorsicht sein. Prüfen Sie stets die Identität des Absenders! Hier lautet der Absender lediglich "ZS Zahldienststelle Amtsgericht X". Eine Postleitzahl fehlt. Ebenso eine Absenderadresse. Die fehlende Identität des Absenders sollte immer Zweifel an der Seriosität solcher Anschreiben wecken.

Der Schutzverband hat Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.

Text: / handwerksblatt.de

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