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HWK Koblenz | März 2023
Neue Online-Seminare der Handwerkskammer
Führungswerkstatt und Auslandsgeschäfte sind Themen in neuen Online-Seminaren, die von der Handwerkskammer Koblenz ausgerichtet werden.
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Politik | März 2023
Es war eine lange Pause für alle! Mitte März meldeten sich die Junioren des Handwerks mit ihrem "Junioren Jump“ zurück. Vor ausverkauftem Haus begrüßten sie Wirtschaftsministerin Mona Neubaur.
Zahnriemen nicht eingebaut, aber den Service abgerechnet? Das kann teuer werden! (Foto: © kurhan/123RF.com)
Eine Kfz-Werkstatt rechnete einen Zahnriemen ab, der nicht verbaut wurde und muss für den entstandenen Schaden haften.
Wer Arbeiten in das Serviceheft einträgt, die gar nicht ausgeführt wurden, haftet auf Schadensersatz.
Eine Werkstatt hatte eine Fahrzeuginspektion durchgeführt, die auch einen Zahnriemenwechsel für den Nockenwellenantrieb beinhaltete. Der Einbau des neuen Zahnriemens wurde zwar im Serviceheft bestätigt, tatsächlich aber wurde er nicht eingebaut. Nach einem Jahr hatte das Fahrzeug dann wegen des unterlassenen Zahnriemenwechsels einen Motorschaden.
Die Kfz-Werkstatt muss Schadensersatz leisten, weil durch ihren fehlerhaften Eintrag die notwendigen Arbeiten am Fahrzeug später nicht nachgeholt wurden. Erst dadurch konnte der Schaden entstehen, so das Gericht.
Oberlandesgericht München, Urteil vom 2. April 2009, Az. 7 U 3028/07
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