Werkstatt haftet für fehlerhafte Eintragung im Serviceheft
Eine Kfz-Werkstatt rechnete einen Zahnriemen ab, der nicht verbaut wurde und muss für den entstandenen Schaden haften.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Autowerkstatt und Kunde: Eine besondere Beziehung
Wer Arbeiten in das Serviceheft einträgt, die gar nicht ausgeführt wurden, haftet auf Schadensersatz.
Der Fall
Eine Werkstatt hatte eine Fahrzeuginspektion durchgeführt, die auch einen Zahnriemenwechsel für den Nockenwellenantrieb beinhaltete. Der Einbau des neuen Zahnriemens wurde zwar im Serviceheft bestätigt, tatsächlich aber wurde er nicht eingebaut. Nach einem Jahr hatte das Fahrzeug dann wegen des unterlassenen Zahnriemenwechsels einen Motorschaden.
Das Urteil
Die Kfz-Werkstatt muss Schadensersatz leisten, weil durch ihren fehlerhaften Eintrag die notwendigen Arbeiten am Fahrzeug später nicht nachgeholt wurden. Erst dadurch konnte der Schaden entstehen, so das Gericht.
Oberlandesgericht München, Urteil vom 2. April 2009, Az. 7 U 3028/07
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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