Durch den neuen Beschluss der EU zur Entsenderichtlinie soll es für Handwerker in Europa einfacher werden.

Durch den neuen Beschluss der EU zur Entsenderichtlinie soll es für Handwerker in Europa einfacher werden. (Foto: © Paul Grecaud /123RF.com)

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Entsenderichtlinie besser durchsetzen

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments hat den Entwurf der Berichterstatterin Danuta Jazlowiecka (EVP) zur besseren Durchsetzung der Entsenderichtlinie angenommen. Das Handwerk begrüßt den Entschluss.

"Wir begrüßen die Entscheidung der Abgeordneten, die Erfolgsgeschichte der europaweiten Entsendung von Arbeitnehmern fortzuschreiben", kommentiert Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). "Ein europäischer gemeinsamer Binnenmarkt, wie wir ihn seit 20 Jahren in der Europäischen Union haben, ist immer auch ein gemeinsamer Arbeits- und Dienstleistungsmarkt."

Ausländische Handwerker arbeiteten vorübergehend in Deutschland, umgekehrt würden viele deutsche Arbeitnehmer in anderen EU-Mitgliedsstaaten eingesetzt. Gerade diese Tatsache unterstreiche die Qualität des deutschen Handwerks: "Unsere hervorragend ausgebildeten und zuverlässigen Fachkräfte werden in ganz Europa geschätzt", so Schwannecke.

Missbrauch des Entsendeverfahrens verhindern

Im Vorfeld der Abstimmung wurde die Frage des Umfangs der nationalen Kontrollmaßnahmen und Einführung einer europaweiten Generalunternehmerhaftung  besonders umstrittenen diskutiert. Schwannecke: "Einem Missbrauch des Entsendeverfahrens, um Lohn- und Sozialdumping zu betreiben oder unfairen Wettbewerb zu erzeugen, muss jedoch Einhalt geboten werden. Daher begrüßen wir nachdrücklich den fraktionsübergreifenden Beschluss des Europäischen Parlaments."

Er stelle sicher, dass die nach geltendem Recht bestehenden Kontrollinstrumente anzuerkennen sind und bei Bedarf über das normalerweise vorherrschende Maß hinausgehen können. Diese Flexibilität sei wichtig, denn die Praxis zeige, dass Mindestarbeitsbedingungen und Mindestlöhne ansonsten durch immer neue Formen illegaler Beschäftigung unterlaufen werden.

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Das Handwerk erwartet die Zustimmung des Parlaments

Unzureichend in die Sprache des Ziellandes übersetzte Dokumente oder unvollständige Angaben zu den entsandten Arbeitnehmern vor Beginn der Arbeiten sind nur zwei Beispiele. "Das Handwerk unterstützt die nun beschlossene erweiterte und offene Liste nationaler Kontrollmaßnahmen. Das Handwerk erwartet, dass sich das Plenum des Europäischen Parlaments diesem Votum des Beschäftigungsausschusses anschließen wird", erklärt der ZDH-Generalsekretär.

Text: / handwerksblatt.de

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