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HWK Trier | Mai 2024
Vier-Tage- Woche: ja oder nein?
Das Arbeitzeitmodell der Vier-Tage-Woche wird viel diskutiert. Prof. Katrin Mühlfeld von der Universität Trier hat es untersucht und spricht darüber im Interview.
Für das Softwareupdate bei Skandal-Dieseln haftet der Automechaniker, nicht der Verkäufer. (Foto: © Tyler Olson/123RF.com)
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Reizthema Diesel - Themen-Specials
Februar 2019
Nach Soft- oder Hardware-Nachrüstung können Schummel-Diesel weniger Leistung bringen oder mehr Sprit verbrauchen. Für diese Folge-Mängel am Auto haftet die Werkstatt, nicht der Verkäufer.
Manipulierte Dieselfahrzeuge werden derzeit mit Hilfe von Software-Updates auf den aktuellen Stand der Emissions-Grenzwerte gebracht. Bald sollen sie auch mit Hardware-Filtersystemen nachgerüstet werden. Da stellt sich die Frage: Wer haftet, wenn anschließend der Wagen weniger Leistung bringt oder andere Probleme hat? Die für das Handwerk unbefriedigende Antwort lautet: Die Kfz-Werkstatt!
Wenn durch ein Update des Herstellers oder eines Drittanbieters ein Mehrverbrauch, Leistungsverlust oder erhöhter Verschleiß entsteht, muss die Kfz-Werkstatt dafür einstehen. Das erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6793) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Denn habe eine Werkstatt mit einem Kunden einen Vertrag über das Aufspielen eines Softwareupdates geschlossen, gälten die Vorschriften der werkvertraglichen Gewährleistung. Eine Haftung des Autoverkäufers bestehe dagegen in diesen Fällen nicht.
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Das Kraftfahrt-Bundesamt gibt nach Auskunft der Bundesregierung jedoch keine Software-Updates frei, die zu Verschlechterungen bei Schadstoff-, Geräusch- und CO2-Emissionen sowie Kraftstoffverbrauch führen. Das gelte auch für Software, die die Motorleistung und das maximale Drehmoment negativ beeinflusse.
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