Das Programm KOMPASS will Perspektiven für eine zukunftssichere Solo-Selbstständigkeit schaffen.

Das Programm KOMPASS will Perspektiven für eine zukunftssichere Solo-Selbstständigkeit schaffen. (Foto: © stylephotographs/123RF.com)

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Solo-Selbstständige: 4.500 Euro für die Weiterbildung

Viele Gründer starten zunächst alleine - manche bleiben es auch. Das Förderprogramm "KOMPASS" gewährt Solo-Selbstständigen einen 90-prozentigen Zuschuss für die Weiterbildung. Bis zu 4.500 Euro gibt es pro Jahr.

Wer sich selbstständig macht, beginnt oft als Solo-Selbstständiger. "Mancher ist dann zufrieden damit, frei und unabhängig zu wirtschaften. Andere bauen das eigene Unternehmen aus und machen aus einer One-Man-Show einen florierenden mittelständischen Betrieb. Damit man in beiden Fällen in der Erfolgsspur bleibt, muss man sich weiterqualifizieren und auf dynamische Marktbedingungen reagieren", sagt die Handwerkskammer Leipzig und verweist auf das Förderprogramm "KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige" des Bundesarbeitsministeriums und Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus. KOMPASS steht für "Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige". Diese können über das Programm bis zu 4.500 Euro an Zuschuss für Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen erhalten, wenn sie vor mindestens zwei Jahren gegründet haben. So will man den Kleinstunternehmen zu mehr Bestandsfestigkeit und Krisensicherheit verhelfen. Eine Förderung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich. Programmstart war im Juli 2023. 

Infos zum Programm

Für wen ist KOMPASS gedacht?

KOMPASS richtet sich an Solo-Selbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, maximal eine Vollzeitkraft (oder zum Beispiel zwei Teilzeitkräfte mit maximal 20 Wochenstunden) beschäftigen und ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb betreiben.

Welche Qualifizierungen werden gefördert?

Gefördert werden Qualifizierungen mit einer Mindestdauer von 20 Stunden. Diese müssen innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein.

Was wird gefördert?

Was gefördert wird, ist vom individuellen Bedarf der Solo-Selbstständigen abhängig. Dies können betriebswirtschaftliche Kenntnisse, digitale Fähigkeiten und methodisches Wissen oder berufsspezifische fachliche Kompetenzen sein. Den geeigneten Anbieter und die passende Qualifizierung wählen die Solo-Selbstständigen mit Unterstützung der KOMPASS-Anlaufstellen.

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Vor der Weiterbildung steht die Beratung

Die Solo-Selbstständigen führen zunächst ein Beratungsgespräch mit einer Anlaufstelle durch (in Präsenz, telefonisch oder online). Die Berater prüfen, ob man grundsätzlich förderfähig ist und ermitteln gemeinsam mit dem Selbstständigen den individuellen Qualifizierungs- oder Weiterbildungsbedarf. Im Bereich der Handwerksorganisation fungiert zum Beispiel die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld als Anlaufstelle (Gabriele Braun, gabriele.braun@hwk-owl.de)  oder auch die Landes-Gewerbeförderungsstelle des NRW-Handwerks (LGH) www.lgh.nrw. Die Teams beraten deutschlandweit. Zur Liste der Anlaufstellen
Nach der Beratung erhalten die Antragsteller einen Qualifizierungscheck.

Wann gibt es den Zuschuss?

Für die anteilige Rückerstattung müssen die Solo-Selbstständigen einen Antrag stellen und diesen bei der Bewilligungsbehörde, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, einreichen. Diese prüft den Antrag und erstattet die anteiligen Kosten - bis zu 4.500 Euro - an die Solo-Selbstständigen. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 90 Prozent. Mindestens zehn Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen die Solo-Selbstständigen selbst zahlen.
Quellen: HWK zu Leipzig, Europäischer Sozialfonds für Deutschland

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Text: / handwerksblatt.de

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